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Kanton darf Ackerflächen neu berechnen

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Eine gute Nachricht für die Gemeinden und die Raumplanung im Kanton Freiburg: Bund und Staatsrat haben eine Neubewertung der landwirtschaftlich wertvollen Böden, den sogenannten Fruchtfolgeflächen (FFF, siehe Kasten), vereinbart. Dies schreibt der Staatsrat in einer Mitteilung. Die Aktualisierung ermögliche den Schutz des Ackerlandes und zugleich dessen Nutzung im Einklang mit den raumplanerischen Vorgaben des Bundes an die Kantone. Denn die bisherigen Erhebungen hatten für Freiburg immer zu geringe Flächen ausgewiesen.

Der Bund hat dem Kanton Freiburg eine Mindestfläche von 35 800 Hektaren hochwertiger Ackerfläche vorgeschrieben. Nach der alten Rechenmethode lag Freiburg um 236 Hektaren darunter. Falls der Bund die überarbeiteten Analysemethoden des Kantons bestätigt, kann Freiburg die Flächen neu berechnen.

Wie Landwirtschaftsdirektorin Marie Garnier auf Anfrage ausführte, sei zu erwarten, dass der modifizierte Wert höher liegt als der früher ausgerechnete. «Wir haben damals den guten Schüler gespielt und bei der früheren Erhebung strengere Kriterien als die übrigen Kantone angewandt.»

Einzonen wieder möglich

Die direkte Folge des Abkommens: Sobald der Kanton Freiburg die gesetzlich vorgegebene Fläche erreicht und überschritten hat, können FFF unter Umständen eingezont und in der Folge bebaut werden. Wie Garnier betont, sind die Einschränkungen eng: Der vorgesehene Bau muss ein Projekt von bedeutendem öffentlichem Interesse sein und dem Prinzip des verdichteten Bauens entsprechen. Zudem darf die Einzonung nicht dazu führen, dass die Fläche wieder unter den Mindestwert fällt.

Unter den aktuellen Bedingungen der zweifelhaften Legitimität unterstehen die Freiburger FFF einem absoluten Schutz des Bundes. Das heisst, neue Einzonungen sind unter keinen Umständen möglich, selbst dann nicht, wenn entsprechende Kompensationen geleistet werden. Der Kanton Freiburg will die Vorgaben des Bundes einhalten, betont der Staatsrat in einer Mitteilung.

Warten bis zum Entscheid

Staatsrätin Garnier hofft, dass das Problem bald gelöst werden kann. Im Laufe dieser Woche stellt eine Freiburger Delegation den zuständigen Bundesämtern die neue Erhebungsmethode vor.

So sehr die Vereinbarung auch Anlass zur Hoffnung für viele Gemeinden gibt–einige könnten in Schwierigkeiten kommen. Betroffen sind Gemeinden, die ihre Ortsplanung revidieren und entsprechend dem bis zum Erlass des neuen kantonalen Richtplans geltenden Moratorium Einzonungen von FFF im Austausch gegen Kompensationen vorhaben. Ihnen empfehle er, zu warten und das Verfahren auszusetzen, bis das Resultat der neuen Erhebung bekannt ist, hält Raumplanungsdirektor Maurice Ropraz fest. Ansonsten drohe die Ortsplanung wegen der Vorgaben des Bundes durch Beschwerden blockiert zu werden. Betroffen seien aber nicht viele Gemeinden.

Definition

Warum Ackerland geschützt wird

Der Bund schreibt in seinem Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) jedem Kanton eine Mindestfläche für Kulturland vor. Der Schutz der FFF dient unter anderem dazu, bei Notlagen und Krisen die Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Produkten zu sichern. Die FFF bieten die besten Bedingungen für den Ackerbau und sind der agronomisch besonders wertvolle Teil der für die Landwirtschaft geeigneten Gebiete der Schweiz, umschreiben die beiden gleichermassen zuständigen Direktionen für Raumplanung und Landwirtschaft in ihrer gemeinsamen Mitteilung. Für den Kanton Freiburg sind 35800 Hektare FFF vorgesehen, was etwas weniger als der Hälfte der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche im Kanton entspricht. Bauernvertreter und Grossräte hatten Anfang Jahr den Staatsrat aufgefordert, für das Problem eine Lösung zu finden.fca

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