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Kanton erhöht Beitrag bei der amtlichen Vermessung

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Autor: walter buchs

FREIBURG Auch nach der Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bleibt die amtliche Vermessung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Hingegen hat der Bund seinen Beitrag an die neue Parzellarvermessung von durchschnittlich 75 auf 30 Prozent reduziert. Die neue Parzellarvermessung ist in 14 Freiburger Gemeinden, so beispielsweise Wallenried, Plaffeien oder Jaun, und auch im Galmwald noch nicht beendet. Der Gesamtbetrag für die noch auszuführenden Arbeiten beläuft sich auf rund 9,5 Mio. Franken

Gleichbehandlung sicherstellen

Damit die betroffenen Gemeinden und Eigentümer die Arbeiten unter den gleichen Bedingungen abschliessen können wie die anderen, welche das Vermessungsprogramm bereits abgeschlossen haben, schlägt der Staatsrat eine Änderung des Gesetzes über die amtliche Vermessung vor. Er hat die entsprechende Botschaft mit Gesetzesentwurf dem Grossen Rat soeben weitergeleitet.

Die Regierung schlägt dabei vor, den kantonalen Beitrag auf 45 Prozent zu erhöhen. Gemäss Staatsrat kostet ihm diese Kompensation 4,15 Mio. Fr. Davon kämen 2,75 Mio. Fr. direkt den Gemeinden zugute. Diese Finanzierung ist im Budget des laufenden Jahres bereits vorgesehen.

Gemäss dem Gesetzesentwurf erlässt der Staatsrat einen Umsetzungsplan für die Durchführung der amtlichen Vermessung. Dieser legt den gesamten Umfang, die Finanzierung und die Ausführungsfristen fest. Die Arbeiten im Hinblick auf die neue Parzellarvermessung müssen vor dem 31. Dezember 2011 beginnen.

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