Das Kantonsparlament fraktionierte am Donnerstag eine Motion zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
Der Kanton soll die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen bis zu einem Alter von vier Jahren in Kindertagesstätten, Spielgruppen oder Kindergärten finanzieren. Dies forderten die Grossräte Elias Moussa (SP, Freiburg) und David Fattebert (Die Mitte, Le Châtelard) in einer Motion. Der Staatsrat beantragte dem Parlament, diese aufzuteilen. Die Abgeordneten stellten sich am Donnerstag mit 88 Stimmen gegen vier Ablehnungen hinter den Vorschlag der Regierung.
Der Staatsrat wird darum die Finanzierung der Betreuung übernehmen, aber nur in Einrichtungen mit einer erweiterten Öffnungszeit, wie Kitas und Tagesfamilien. «Einrichtungen also, die in erster Linie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und die mindestens 20 Stunden pro Woche offen sind», so die Regierung. In Horten, Spielgruppen und Kindergärten, die vor allem Sozialisierung als Ziel haben und keine Vereinbarung von Berufs- und Familienleben ermöglichen, wird der Kanton die Betreuung der betroffenen Kinder nicht übernehmen.
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