Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kanton finanziert Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Kantonsparlament fraktionierte am Donnerstag eine Motion zur Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.

Der Kanton soll die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen bis zu einem Alter von vier Jahren in Kindertagesstätten, Spielgruppen oder Kindergärten finanzieren. Dies forderten die Grossräte Elias Moussa (SP, Freiburg) und David Fattebert (Die Mitte, Le Châtelard) in einer Motion. Der Staatsrat beantragte dem Parlament, diese aufzuteilen. Die Abgeordneten stellten sich am Donnerstag mit 88 Stimmen gegen vier Ablehnungen hinter den Vorschlag der Regierung.

Der Staatsrat wird darum die Finanzierung der Betreuung übernehmen, aber nur in Einrichtungen mit einer erweiterten Öffnungszeit, wie Kitas und Tagesfamilien. «Einrichtungen also, die in erster Linie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und die mindestens 20 Stunden pro Woche offen sind», so die Regierung. In Horten, Spielgruppen und Kindergärten, die vor allem Sozialisierung als Ziel haben und keine Vereinbarung von Berufs- und Familienleben ermöglichen, wird der Kanton die Betreuung der betroffenen Kinder nicht übernehmen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema