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Kanton hält Hilfe für zufriedenstellend

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Der Staat sieht nicht vor, neben den Programmen, die er bereits für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf geschaffen hat, weitere Programme finanziell zu unterstützen.

Dies hält die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage von Alt-Grossrätin Nicole Lehner-Gigon (SP, Massonnens) und Grossrat André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) fest.

Auch Berufsbildungsamt hilft

Es bestehen laut dem Staatsrat bereits heute klar festgelegte kantonale Instrumente, die es ermöglichen, Jugendliche mit schulischen und sozialen Schwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Problemen bei der Eingliederung ins Berufsleben – insbesondere beim Übergang in die Zeit nach der obligatorischen Schule – zu betreuen. Auch das Amt für Berufsbildung biete den Lernenden die Möglichkeit, sich zu Beginn ihrer Ausbildung zu melden, wenn sie Nachteilsausgleichsmassnahmen in Anspruch nehmen wollen. Zudem würden nahezu alle integrierten Schüler, denen verstärkte sonderpädagogische Massnahmen gewährt werden, Leistungen der Invalidenversicherung erhalten.

Vorbehalten würden ­Fälle bleiben, in denen die Eltern diese Leistungen ablehnten. Insgesamt werde nur ein geringer Anteil dieser Schüler als nicht gesundheitlich beeinträchtigt beurteilt. Der Kanton habe überdies keine Befugnis, die Eintretenskriterien der Invalidenversicherung anzupassen, weil diese bundesrechtlichen Vorschriften unterstellt sei.

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