Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kanton korrigiert Ungleichbehandlung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Kanton Freiburg will den Gastronomen helfen, die sich aufgrund der angeordneten Schliessungen in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Doch eine Gruppe Gastronomen schloss der Staatsrat von zwei Hilfsmassnahmen aus. In den Verordnungen legte er fest, dass Gaststätten, die sich in der Liegenschaft einer öffentlichen Körperschaft, zum Beispiel einer Gemeinde oder einer Pfarrei, befinden, weder von den Unterstützungsmassnahmen für Miet-, Pacht- und Hypothekarzinsen noch von der Übernahme von neun Prozent des Umsatzrückgangs profitieren sollten.

Deshalb seien bislang 21 Gesuche für die Miethilfe abgelehnt worden (siehe Kasten), sagt Pascal Krattinger von der Volkswirtschaftsdirektion auf Anfrage. Es könnten aber noch mehr Gastronomen von dem Ausschluss betroffen sein, weil sie womöglich von vornherein auf ein aussichtsloses Hilfsgesuch beim Kanton verzichtet hätten.

Rege Diskussionen

Dass der Kanton Gastronomen, die eine Gaststätte von einer Gemeinde oder Pfarrei mieten, anders behandelt als die übrigen Gastwirte, habe im Staatsrat für rege Diskussionen gesorgt, sagt Staatsrat Olivier Curty (CVP). Die Volkswirtschaftsdirektion habe im ersten und auch im jetzigen zweiten Lockdown vorgeschlagen, alle Gastronomen gleich zu behandeln. Der Staatsrat habe aber beide Male darauf hingewiesen, dass der Kanton nicht an die Stelle der Gemeinden und Pfarreien treten könne. Zudem würde der Kanton durch seine finanzielle Unterstützung direkt und indirekt diese öffentlichen Körperschaften subventionieren, was dem Prinzip der Aufgabenteilung zuwiderlaufe. «Das konnte ich nachvollziehen», so Olivier Curty. Von den öffentlichen Körperschaften erwartet der Staatsrat, dass sie selbst einen Beitrag leisten zur Unterstützung ihrer Mieter, der Gastronomen, und sich dabei an der Miet- und Direkthilfe des Kantons orientieren.

Gespräch gesucht

Geschehen ist das unter anderem in Giffers. Die Gemeinde habe im ersten Lockdown als Eigentümerin umgehend das Gespräch mit dem Wirt des Restaurants Rotes Kreuz gesucht, sagt Ammann Othmar Neuhaus den FN. «Als das Restaurant geschlossen war, haben wir die Miete erlassen.»

Wie im zweiten Lockdown vorgegangen werde, sei noch nicht entschieden. «Wir werden aber wieder das Gespräch suchen.» Dass die Gemeinde ihren Mieter und Gastronomen unterstütze, sei eine Selbstverständlichkeit. «Wir sind froh, wenn wir bei uns in der Gemeinde ein hervorragendes Restaurant mit guten Leuten haben.»

«Kanton ist gefordert»

In St. Ursen ist die Pfarrei Eigentümerin der Liegenschaft, in der sich das Restaurant Zum Goldenen Kreuz befindet. Im ersten Lockdown seien dem Wirt zwei Monatsmieten erlassen worden, sagt Daniel Wider, Präsident des Pfarreirats. Wie im zweiten Lockdown gehandelt werde, sei noch offen. Man müsse schauen, wie lange die Schliessung andauert. «Mieterlasse sind aber nur ein Teil der Hilfe», sagt der Präsident. «Sie allein können den Erhalt der Gastronomiebetriebe nicht sicherstellen. Der Kanton ist weiter gefordert.»

So sieht das auch eine Gastronomin, die nicht namentlich genannt werden möchte. Der Gemeindepräsident sei von sich aus auf sie zugekommen, und die Gemeinde habe die Mieten während der Schliessung reduziert. «Das ist super. Aber die übrigen Fixkosten fallen weiter an, trotz Schliessung.»

Gemeinden in der Pflicht

Als zweite Hilfsmassnahme für die Gastronomen bezahlt der Kanton rückwirkend auf den 1. November einen A-fonds-perdu-Beitrag in Höhe von neun Prozent des eingebüssten Umsatzes – wenn der Wirt im jeweiligen Monat einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent gegenüber dem Monat des Vorjahres verzeichnet. Auch von dieser Hilfe sollten jene Gastronomen ausgeschlossen sein, die ihre Räumlichkeiten von einer öffentlichen Körperschaft mieten.

Doch in diesem Fall korrigierte der Staatsrat seine Verordnung. Denn diese Direkthilfe betrifft nur die Gastronomen und nicht ihre Vermieter. Zusätzlich sei es wahrscheinlich, dass sich der Bund an der Finanzierung beteiligen werde, so Olivier Curty. Auf den gestrigen 4. Januar strich der Staatsrat also das Ausschlusskriterium aus der Verordnung, weil seit diesem Tag Gastronomen ihre Gesuche einreichen können. Jetzt sind von der Direkthilfe nur noch Gaststätten ausgeschlossen, die direkt von öffentlichen Körperschaften betrieben werden. Er selbst kenne keinen solchen Fall, so Olivier Curty.

Nicht nur die betroffenen Gastronomen, auch der Freiburger Gemeindeverband hat die Ungleichbehandlung der Gastwirte festgestellt. Das sagt Micheline Guerry-Berchier vom Generalsekretariat des Verbands. Eine schnelle Umfrage bei den Gemeinden habe gezeigt, dass diese bereit seien, Verantwortung zu übernehmen und unterstützende Massnahmen zugunsten ihrer eingemieteten Gastronomen zu ergreifen. «Die Gemeinden berücksichtigen nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche Rolle der Restaurants.» Zu den Gastro-Hilfsmassnahmen und kantonalen Verordnungen sei der Gemeindeverband nicht konsultiert worden, er habe via Communiqué des Staatsrats davon Kenntnis erhalten.

Nicht auf den Bund warten

Die dritte Hilfsmassnahme des Kantons ist für Härtefälle vorgesehen – in der Gastrobranche, aber auch in anderen Branchen, die von der Pandemie finanziell getroffen wurden. Dazu gehören beispielsweise Betriebe aus den Bereichen Tourismus und Transport oder im Veranstaltungsbereich. Härtefälle sind Unternehmen, deren Jahresumsatz 2020 wegen der Pandemie im Vergleich zu 2018 und 2019 um über 40 Prozent eingebrochen ist.

Auch bei dieser Hilfsmassnahme seien nachträgliche Anpassungen aufgrund der Entscheide des Bundesrats vorgesehen. «Unternehmen, deren Gesuch bereits abgelehnt wurde, könnten in Zukunft eine positive Antwort erhalten. Auch die ausgezahlten Beträge könnten nach oben korrigiert werden», sagt Olivier Curty. Der Staatsrat hofft nämlich, dass der Bundesrat die Kriterien in seiner Härtefallverordnung korrigieren wird.

Nach der Konsultation wird der Bundesrat am 20. Januar seine Entscheidung bekannt geben. Bis zu diesem Datum wollte der Freiburger Staatsrat jedoch nicht warten, und er hat deshalb als einer der ersten Kantone seine eigene Härtefallregelung in Kraft gesetzt, um rasch Gelder überweisen zu können. «Andere Kantone warten ab. Dort werden die Härtefälle erst im Frühjahr Geld erhalten.»

Zahlen und Fakten

Kanton leistet auch Vorauszahlungen

Personen, die als Mieter, Pächter oder Eigentümer öffentlich zugängliche Betriebe und Einrichtungen betreiben, deren Schliessung behördlich angeordnet wurde, unterstützt der Kanton finanziell mit einem Fixbetrag basierend auf den Miet-, Pacht- oder Hypothekarzinsen. Für November und Dezember ist ein Totalbetrag von zwölf Millionen Franken vorgesehen. Laut Staatsrat Olivier Curty wurden bereits 2,7 Millionen Franken für den November ausbezahlt. «Es ist eine einfach und schnell umsetzbare Massnahme.» Wenn Mieter, Pächter oder Eigentümer einer Bar, einer Disco oder eines Restaurants einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent gegenüber dem jeweiligen Monat des Vorjahres verzeichnen, leistet der Kanton rückwirkend auf den 1. November einen Beitrag von neun Prozent des eingebüssten Umsatzes. Für diese Massnahme hat der Kanton sieben Millionen Franken reserviert. Für die Härtefälle stehen bis heute rund 36 Millionen Franken zur Verfügung, davon 15 Millionen vom Kanton und der Rest vom Bund. Gemeint sind Unternehmen, deren Gesamtjahresumsatz 2020 um über 40 Prozent tiefer ist als 2018 und 2019. Der Maxi-malbetrag der Hilfe beläuft sich auf 500 000 Franken pro Unternehmen. Laut Olivier Curty sind bereits 72 Gesuche eingegangen. Seit etwa zwei Wochen werden Gelder über-wiesen, auch als Vorauszahlungen, da die Jahresumsätze von 2020 noch nicht überall berechnet wurden.

jmw

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema