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Kanton lässt bei Parkplätzen mit sich reden

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Die Ansprüche ländlicher Gemeinden werden berücksichtigt, wenn es um die Zahl erlaubter Parkplätze geht. Das entgegnet der Staatsrat einem Grossrat.

Die einschlägigen Normen erlauben eine gewisse Flexibilität bei der Dimensionierung des Parkierungsangebots. Und das Amt für Mobilität (Moba) berücksichtige dies, insbesondere gegenüber Gemeinden mit schlechterer Anbindung an den öffentlichen Verkehr. So antwortet der Staatsrat auf eine Anfrage von Grossrat François Genoud (Mitte, Châtel-St-Denis). Eine generelle Bevorzugung gewisser Gemeinden gegenüber anderen sei jedoch nicht möglich.

Lösungen im Dialog

Der Kanton wolle die Umsetzung vieler Normen und Anforderungen im Dialog mit den Gemeinden vollziehen und erleichtern, betont der Staatsrat weiter. Diese sollen ihren Willen und ihre Besonderheiten geltend machen können. Besonders wichtig ist der Dialog im Fall, dass sich Normen ändern. 

Der Staatsrat stellt anhand der Arbeit einer Arbeitsgruppe Klärungspotenzial bei der Parkplatzfrage fest. Dies, weil die Nutzung und Erstellung von Parkplätzen oft im Konflikt mit der Entwicklung der Raumplanung steht. Der Kanton möchte den motorisierten Individualverkehr besser lenken und eine nachhaltige Mobilität fördern. Er regelt deshalb Dimensionierung und Bewirtschaftung der Parkierung durch die Gemeinden.

Faustregel ist nur eine Richtlinie

So ist vorgeschrieben, wie viele Parkplätze für Autos nach Massgabe der Art und der Nutzung der Gebäude, mit denen sie zusammenhängen, erstellt werden dürfen oder müssen. Eine Faustregel für Gebiete mit Wohnnutzung ist ein Parkfeld pro 100 Quadratmeter Bruttogeschossfläche oder ein Feld pro Wohnung für Bewohner plus einer Reserve für Besucher. Die Anzahl wird am Schluss auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Laut dem Staatsrat ist das Moba durchaus bereit – falls es gerechtfertigt erscheint –, den Anteil für die zusätzlichen Besucher-Parkfelder anzupassen. Allerdings sei eine solche Forderung in den letzten Jahren nicht gestellt oder begründet worden.

Viele Gemeinden regeln den Parkraum auf Grundlage eines Konzepts mit der Mindest- und Höchstzahl der Parkplätze sowie ihrer Handhabung. Weitere Einflussfaktoren sind die Verkehrsbelastung auf dem Strassennetz in der Umgebung sowie die Versorgung des fraglichen Gebiets mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In begründeten Fällen wie etwa Studentenwohnungen darf eine Gemeinde von dieser Regelung abweichen. 

Moba ist die Schlüsselfigur

Das Moba berücksichtigt den Kontext eines Projekts und der betroffenen Gemeinde. Es beurteilt die angebrachten Erwägungen und gibt Empfehlungen heraus. Es kann anerkennen, dass ländliche Gemeinden mit schlechter Anbindung an den öffentlichen Verkehr tendenziell ein grösseres Parkierungsangebot haben wollen. Umgekehrt kann es sein, dass die Zahlen in urbanen Gebieten mit guter Anbindung unterschritten werden. Wichtig ist laut dem Staatsrat, dass die Gemeinden ihre Position begründen. Sei es, dass eine strikte Regelung ihnen schadet, sei es, dass eine Ausnahme ihnen besonders nützt. 

Das Hilfsinstrument Parkplatzkonzept sei ohnehin sinnvoll, betont der Staatsrat abschliessend, insbesondere in Gemeinden, die Parkplatzprobleme haben. Das können zum Beispiel ein spezifischer Bedarf an Parkplätzen, Parkierdruck, zeitweise oder ständige Störungen des Verkehrs in der Umgebung eines Parkplatzes sein. Mit einem Konzept und entsprechenden Szenarien könnten die Gemeinden besser auf solche Situationen reagieren.

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