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Kanton muss Gemeindestrassen übernehmen, kann aber selber keine abgeben

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Das Mobilitätsgesetz schlug nach klaren Kriterien eine neue Einteilung der Strassen in Kantons- und Gemeindestrassen vor. Der Grosse Rat verwarf aber das Konzept und belastet einseitig den Kanton. Dafür erhöht er die Steuern.

In vielen Fällen weiss niemand so genau, warum eine Strasse als Kantonsstrasse oder als Gemeindestrasse klassifiziert ist, und selbst Staatsrat Jean-François Steiert (SP) konnte oft keine befriedigende Antwort geben, wenn er danach gefragt wurde. «Es gibt in diesem System eine ganze Reihe von Inkohärenzen», sagte er am Freitag vor dem Grossen Rat.

Und genau diese Inkohärenzen sollte der Grosse Rat aus dem Weg räumen. Im Rahmen der Debatte um das neue Mobilitätsgesetz war das Parlament dazu aufgerufen, eine Liste zu verabschieden, nach der sieben Gemeindestrassen neu zu Kantonsstrassen und zehn Kantonsstrassen zu Gemeindestrassen werden sollten (siehe Kasten). 

Objektive Kriterien erarbeitet

Gemäss Kommissionssprecher Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley) ist für diese Neuklassifizierung eine technische Herangehensweise gewählt worden. In einem Katalog wurden Kriterien wie Verkehrsfrequenz, strategische Wichtigkeit und Anbindung an das restliche Strassennetz festgelegt, um objektiv entscheiden zu können. Die Grundlagenarbeit leistete ein Steuerungsausschuss, und die Ratskommission nahm einige Änderungen vor, die sich auf aktuelle Eingaben von Gemeinden stützten. Schliesslich stimmte die elfköpfige Kommission der neuen Strassenklassifizierung einstimmig zu.

All dies hat der Grosse Rat am Freitag im Plenum weggewischt. Mit 52 gegen 45 Stimmen akzeptierte das Parlament einen Antrag von Grossrat Dominique Butty (Die Mitte, Villariaz), der verlangt hatte, dass das bisherige Kantonalstrassennetz unverändert übernommen und durch die im Mobilitätsgesetz neu vorgesehenen Kantonsstrassen ergänzt werde. Objektive Kriterien sind somit für diese Einteilung nicht mehr massgebend. Zusätzlich hat der Grosse Rat auch noch die Gemeindestrasse zwischen Chésalles und Hauterive als Kantonsstrasse aufgenommen.

Kanton zahlt 5 Millionen mehr

Insgesamt werden so rund 44 Kilometer Gemeindestrassen neu zu Kantonsstrassen, während der Kanton nicht wie vorgesehen 28 Kilometer an Gemeinden abgeben kann. Dabei hätte beispielsweise Kerzers die Strasse Kerzers–Gurbrü gerne als Gemeindestrasse behalten; der Grosse Rat machte den Abschnitt nun aber in eigener Initiative zur Kantonsstrasse.

Rechnet man mit Kilometerkosten von 50’000 Franken, werden durch die Grossratsentscheide jährlich rund 1,6 Millionen Franken von den Gemeinden an den Kanton übergehen. Rechnet man die Kosten für Bushaltestellen und Velostreifen hinzu, machen die Mehrkosten gemäss Steiert rund 5 Millionen Franken aus.

Grundsätzlich hätte das mit 93 gegen 1 Stimme genehmigte Mobilitätsgesetz Kostenneutralität zwischen dem Kanton und den Gemeinden vorgesehen. Bereits am Donnerstag hatte aber der Grosse Rat zwei Massnahmen verworfen, nach denen die Gemeinden als Kompensation für die Bahninfrastruktur und für ÖV-Leistungen einen grösseren Anteil hätten übernehmen sollen. Dieser Trend setzte sich fort, als der Grosse Rat entschied, den Kanton zu 55 statt zu 30 Prozent an Versuchsbetrieben regionaler Buslinien zu beteiligen.

Weniger Steuerabzüge

Von Kostenneutralität innerhalb des Mobilitätsgesetzes kann also keine Rede mehr sein. Der Grosse Rat hat dann doch eine Kompensation beschlossen. Er fand diese im Gesetz über die Kantonssteuern. So führt der Kanton Freiburg gemäss Parlamentsbeschluss eine Obergrenze für Steuerabzüge zwischen dem Wohn- und dem Arbeitsort von 12’000 Franken ein. Die Kommission hatte 8000 Franken vorgeschlagen, die Ratslinke beantragte gar maximal 4000 Franken Abzüge. Zwei Tage nachdem der Grosse Rat den Steuerfuss für natürliche Personen von 98 auf 96 Prozent gesenkt hatte, führte er nun indirekt wieder eine Steuererhöhung ein, von welcher die Gemeinden gleich noch einmal profitieren.

Während verschiedene Grossratsmitglieder die ursprünglich vorgeschlagene Strassenklassifizierung als Benachteiligung der Randgebiete bezeichneten, die den Stadt-Land-Graben vertiefe, bemängeln andere jetzt einen Mangel an Transparenz. «Die objektiven Kriterien hätten eine Gleichbehandlung gebracht», sagte Grégoire Kubski. «Nun macht sich das Parlament nicht einmal die Mühe, die Strassen einzeln zu prüfen.»

Ursula Krattinger-Jutzet (SP, Düdingen) sprach von einer «Dörfligeistpolitik». Der Steuerungsausschuss und die Kommission hätten hervorragende Vorarbeit geleistet, meinte sie. «Nun werfen Laien in ein paar Minuten alles über den Haufen. Das ist keine seriöse Grossratsarbeit.» Bernadette Hänni-Fischer (SP, Murten) meinte: «Mit dem Daumen nach unten macht der Grosse Rat die geleistete Arbeit zunichte.»

Fakten

Acht neue Kantonsstrassen

Folgende Gemeindestrassen werden mit dem Beschluss des Grossen Rats wie vom Staatsrat vorgeschlagen neu zu Kantonsstrassen: Vuisternens–Sorens, Prez-vers-Noréaz–Grolley, Misery–Courtepin, Kerzers–Gurbrü (BE), La Roche–Station La Berra, Zollhaus–Sangernboden (BE), Jaun–Abländschen (BE). Der Grossrat fügte dann noch Chésalles–Hauterive hinzu. Entgegen dem Vorschlag des Staatsrats können hingegen folgende Kantonsstrassen nicht in Gemeindestrassen umgewandelt werden: Châble–Mussilens, Mussilens–Montet, Villeneuve–Praratoud, Combremont-le-Petit (VD)–Forel-sur-Lucens (VD), Attalens–Granges, Bouloz–Le Poyet, Vaulruz–Sâles, Fuyens–Massonnens, Le Mouret (Gomma)–St. Silvester, St. Wolfgang–Düdingen. uh

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