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Kanton plant Strafvollzug bis 2026

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Der Strafvollzug hat in den vergangenen Jahren sowohl auf schweizerischer wie auf kantonaler Ebene tief greifende Änderungen erfahren. Die Zahl der Gefangenen ist gestiegen, Gefängnisse sind zum Teil überbelegt, dazu ist in Freiburg ein Vorentwurf für ein neues Gesetz über den Strafvollzug ausgearbeitet worden, das unter anderem die Zusammenlegung des Zentralgefängnisses und der Anstalten Bellechasse vorsieht (siehe Kasten).

Um all diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat der Staatsrat nun zuhanden des Grossen Rates einen Bericht ausgearbeitet, welcher die Planung des Freiburger Strafvollzugs von 2016 bis 2026 zusammenfasst. Diese Gesamtstrategie für die Gefängnisinfrastruktur sieht im Wesentlichen drei Punkte vor: die Zahl der Haftplätze im geschlossenen Vollzug von Bellechasse zu erhöhen, die Platzzahl im offenen Vollzug beizubehalten und Plätze für den Massnahmenvollzug zu schaffen.

Hingegen erachtet es der Staatsrat derzeit nicht mehr als nötig, den Bau eines neuenUntersuchungsgefängnisses zuplanen. Wie es im Bericht heisst, sei die Krisensituation im Bereich der Untersuchungshaft aus den Jahren 2012 bis 2014 mehr oder weniger überwunden. Dank der Umstrukturierung des Zentralgefängnisses und einer neu aufgenommenen Zusammenarbeit mit anderen Kantonen verfüge Freiburg mittelfristig über die 60 benötigten Plätze. Langfristig werde sich die Frage einer Totalrenovation des Zentralgefängnisses oder eines Neubaus am Stadtrand aber dennoch stellen. Schliesslich plane die Polizei die Zellenplätze für vorläufige Festnahmen im Rahmen einer internen Kommission, heisst es im Bericht weiter.

Für Bellechasse erkennt der Staatsrat die Tendenz zu längeren Strafen und somit zu einem längeren Aufenthalt der Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Derzeit bietet Bellechasse 200 Plätze an, wobei der Staatsrat die Durchmischung der Vollzugsformen als problematisch erachtet. In Zukunft möchte er die Kapazität auf 240 Haftplätze erhöhen. Dabei sollen die 40 zusätzlichen Plätze dem geschlossenen Vollzug im Zellengebäude zugesprochen werden. Die 100 Plätze für den offenen Vollzug sollen im erweiterten Pavillon geschaffen werden. Dazu sieht der Staatsrat ein neues Gebäude für ein Gesundheitszentrum vor.

Für den Massnahmenvollzug steht ein Projekt im Tannenhof der Strafanstalten Bellechasse im Mittelpunkt. Es geht dabei um eine Einrichtung für Personen, für die eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet wurde. Psychiatrische Einrichtungen könnten dafür in der Re- gel kein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleisten, heisst es im Bericht. Aufgrund des präventiven Charakters werden die sichernden Massnahmen für eine unbestimmte Dauer angeordnet, heisst es weiter.

Diskussion über Prioritäten

Für diesen Massnahmenvollzug sind die Kantone zuständig, und gerade in der Romandie bestehe ein Bedarf an geeigneten Strukturen. Entsprechend sieht das Projekt Tannenhof eine Betriebsstruktur für bis zu 60 Plätze vor, von denen 10 bis 15 Plätze den Bedarf des Kantons Freiburg decken sollen.

Der Bericht geht auch ein auf den Bereich Administrativhaft für Personen, welchen die Ausschaffung bevorsteht. In Freiburg stehen dafür derzeit vier Plätze im Zentralgefängnis zur Verfügung sowie vier Plätze am Flughafen Zürich. Bis 2026 sei keine Erweiterung des kantonalen Angebots für diese Haftform vorgesehen, heisst es im Bericht.

Angesichts der angespannten finanziellen Lage stellt der Staatsrat dem Grossen Rat eine Diskussion über die Realisierung und die Prioritäten der verschiedenen geplanten Investitionen in Aussicht. Möglich ist eine etappenweise Realisierung.

Gefängnisse: Gesetz ist in Vernehmlassung

D as Zentralgefängnis in Freiburg und die Strafanstalt Bellechasse sollen neu auf der gleichen Organisationsstufe stehen. Dies sieht das neue Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug vor, welches bis März in Vernehmlassung ist. Es soll zudem mehr Effizienz und Kohärenz bringen. Neu wird es ein Gesetz, eine Verordnung und ein Reglement geben – statt wie bisher viele verschiedene Erlasse. Der Staatsrat wird das Gesetz an den Grossen Rat überweisen. In Kraft treten soll es 2018. uh

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