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Kanton reagiert auf Kaninchenseuche

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Stallpflicht für Bestände in Kerzers und Umgebung

Autor: Von PATRICK HIRSCHI

Unweit von Kerzers – im bernischen Müntschemier – ist in mehreren Kaninchenbeständen kürzlich die Seuche Myxomatose aufgetreten. Das Veterinäramt des Kantons Bern hat deshalb am 10. Oktober Müntschemier sowie vier Nachbargemeinden zum Sperrgebiet erklärt.Nun hat auch der Kanton Freiburg reagiert und seine angrenzenden Gemeinden unter Sperre gestellt. Damit soll ein Übergreifen der Seuche verhindert werden, heisst es in einer Medienmitteilung des Freiburger Veterinäramts vom Freitag. Betroffen sind Fräschels, Kerzers, Ried, Galmiz, Bas-Vully sowie die Enklave der Gemeinde Murten im Grossen Moos.

Seuche kann für Kaninchen tödlich enden

Myxomatose ist eine Viruskrankheit. Die Hauptsymptome sind Augenentzündungen sowie ein aufgedunsener Kopf. Die Krankheit endet für die Tiere meist tödlich – oft schon fünf bis sieben Tage nach der Infektion, wie das Veterinäramt mitteilt.Myxomatose kann direkt über Sekrete übertragen werden, aber auch durch stechende Insekten. Die Kaninchenhalter werden deshalb aufgefordert, ihre Tiere im Stall zu behalten und vor Insekten zu schützen – zum Beispiel mit Fliegengittern. Im Sperrgebiet ist jeglicher Handel und Verkehr mit lebenden Kaninchen verboten.Die Kaninchenzüchter sind über die Verfügung des Kantons Freiburg nicht sehr glücklich. Ende November beginnen die ersten Prämierungsausstellungen. «Für mich ist die Ausstellungssaison bereits gelaufen», meint Lorenz Maurer, Präsident des Ornithologischen Vereins Kerzers.Der Berner Kantonstierarzt kann frühestens 30 Tage nach dem letzten Seuchenfall die Sperre aufheben. Erst dann kann auch der Kanton Freiburg reagieren.Das würde zwar bedeuten, dass die Stallpflicht hier im Idealfall in rund zwei Wochen vorbei wäre. Aber Maurer befürchtet dennoch, dass der Ornithologische Verein Kerzers die vereinsinterne Vorbewertung vom 18. November annullieren muss. «Und ohne die weiss ein Züchter nachher nicht, wo er mit seinen Tieren steht», sagt Maurer.

Unübliche Vorgehensweise

Lorenz Maurer wundert sich, warum der Kanton Freiburg erst zweieinhalb Wochen nach dem Kanton Bern solche Präventivmassnahmen in die Wege leitet. Laut dem stellvertretenden Kantonstierarzt Michel Schmitt liegt der Grund dafür im Entscheid, diese Verfügung im einmal wöchentlich erscheinenden Amtsblatt zu publizieren.In diesem Falle habe sich das Veterinäramt zu dieser eher unüblichen Vorgehensweise gezwungen gesehen, erklärt Schmitt. «Sehr viele Kaninchenhalter sind uns gar nicht bekannt», lautet seine Begründung. Normalerweise beträfen Seuchenverfügungen eher Landwirte, und diese sind im Landwirtschaftsamt verzeichnet.

Aufruf zur Wachsamkeit

Sowohl Michel Schmitt als auch Lorenz Maurer sind aber zuversichtlich, dass die Seuchengefahr bald vorüber ist. Dank dem Kälteeinbruch der letzten Tage seien wohl kaum noch Stechmücken unterwegs, vermuten sie.Michel Schmitt betont gegenüber den FN, dass es sich um eine rein vorbeugende Massnahme handelt. Er ruft die Kaninchenhalter dazu auf, ihre Bestände in der nächsten Zeit genau zu überwachen und bei Seuchenverdacht einen Tierarzt zu kontaktieren.

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