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Kanton regelt die Förderung der Theater neu

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Die kantonale Kunstförderung im Bereich Theater musste neu organisiert werden. Dies, weil in den letzten Jahren die Zahl der Gesuche von Theatergruppen um eine punktuelle finanzielle Unterstützung durch den Kanton beträchtlich zugenommen hat. Deshalb ändere der Kanton nun seine Politik. Das teilt die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) mit.

Neu kommen pro Jahr maximal fünf Gruppen in den Genuss einer Unterstützung. Die Verordnung sieht vor, dass nur «anerkannte» Gruppen anspruchsberechtigt sind: Gruppen, die seit mindestens fünf Jahren im Kanton bestehen und mindestens drei professionelle Bühnenproduktionen realisiert haben. Für die Vergabe der Subventionen wird eine Fachgruppe unter der Leitung des Vorstehers des Amtes für Kultur zusammengestellt. Sie schlägt der kantonalen Kommission für kulturelle Angelegenheiten und der EKSD mögliche Beitragsempfänger vor.

Gesamtbetrag festgelegt

Der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag wird jeweils im Jahresbudget des Amts für Kultur festgelegt. Für 2012 sind dies 450 000 Franken. Ein einzelner Beitrag darf dabei nicht mehr als 150 000 Franken betragen.

Schliesslich werden Subventionen nur Gruppen gewährt, die ihren Sitz in Freiburg haben und nachweisen können, dass mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder einen engen Bezug zum Kanton hat.

Gegen die «Verwässerung»

Bisher wurden pro Jahr rund zehn Gruppen mit total 500 000 Franken unterstützt. «Das neue System verhindert eine Verwässerung der Subventionen», sagt Gérald Berger, Dienstchef des Amts für Kultur, auf Anfrage. «Wir können uns nun auf Projekte konzentrieren, die künstlerisch vielversprechend sind.» fca

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