FreiburgBisher fehlt im Kanton Freiburg eine einheitliche Gesetzesgrundlage für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Nun hat der Staatsrat einen Gesetzesentwurf präsentiert. Künftig müssen Betreiber von Überwachungskameras eine Bewilligung bei der kantonalen Sicherheits- und Justizdirektion einholen. Auch wer eine Kamera auf privatem Grund aufstellt, jedoch öffentlichen Grund filmt, braucht eine Bewilligung. Damit soll unter anderem das Recht auf Privatsphäre geschützt werden. njb
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