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Kanton rüttelt nicht an der Gewinnsteuer

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Die Europäische Union und die OECD akzeptieren nicht mehr, dass in der Schweiz Holdings, gemischte Gesellschaften und Sitzgesellschaften – die sogenannten Domizilgesellschaften – privilegiert besteuert werden. Die Abschaffung des Spezialstatus ist somit Pflicht. Doch das Schweizer Stimmvolk hat am 12. Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) bachab geschickt. Somit wurde auch die kantonale Strategie auf Eis gelegt, die der Freiburger Staatsrat bereit hielt.

Nun nimmt auf Bundesebene das Nachfolgeprojekt «Steuervorlage 17» Form an, und auch der Staatsrat hat eine neue kantonale Strategie ausgearbeitet. Diese präsentierte er gestern in corpore an einer Medienkonferenz.

Geringfügige Abweichungen

Das Freiburger Projekt sieht nur geringfügige Abweichungen zu jenem für die USR III vor. Im Wesentlichen bestätigt der Staatsrat den geplanten Gewinnsteuersatz für Unternehmen. Dieser soll von heute 19,86 auf 13,72 Prozent gesenkt werden. Damit wird sich Freiburg im schweizerischen Mittelfeld einordnen, leicht unter dem Satz des Kantons Waadt. In Freiburg wird zudem die Kapitalsteuer von 0,16 auf 0,1 Prozent gesenkt.

Für die meisten Unternehmen wird es somit eine tiefere Gewinnsteuer geben, für die Domizilgesellschaften hingegen eine höhere. «Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons muss gewährleistet sein, aber es wird neu Gleichbehandlung unter den Unternehmen herrschen», sagte Finanzdirektor Georges Godel (CVP).

Steuerabzüge sind für Firmen aber weiterhin möglich. So sind Ausgaben für Forschung und Entwicklung zu 150 Prozent abziehbar und Patenterträge bis zu 90 Prozent. «Es gibt allerdings eine Begrenzung», so Godel. «Alle Abzüge zusammen können lediglich 20 Prozent der Gewinnsteuer ausmachen.» Diese Beschränkung war bereits im ersten Freiburger Projekt vorgesehen. Unklar ist heute die Höhe der Dividendenbesteuerung. Diese wird zwischen 50 und 70 Prozent liegen, je nachdem, was das Kräftemessen zwischen Bundesrat und Parlament ergibt.

Die wesentliche Änderung im Freiburger Projekt betrifft die Höhe der Abgaben für soziale Massnahmen (siehe Kasten). Diese sind zentral, um das Steuerprojekt in der Bevölkerung mehrheitsfähig zu machen. In der kantonalen Strategie zur USR III hatte Freiburg von den Unternehmen einen Beitrag von 22 Millionen Franken vorgesehen, um Massnahmen zugunsten der Bevölkerung zu finanzieren. Dieser Betrag ist beim neuen Freiburger Projekt auf 30,8 Millionen Franken erhöht worden (siehe Kasten). Die zusätzlichen Gelder stammen vom Kanton. So zahlt der Kanton neu als Arbeitgeber mit an der Erhöhung von Familienzulagen. Das entspricht einer Forderung aus Wirtschaftskreisen. Auch die 22 Millionen Franken der Unternehmen setzen sich neu zusammen. So wird rund die Hälfte davon von allen Unternehmen über Lohnprozente berechnet, und die andere Hälfte über eine Sozialtaxe auf der Gewinnsteuer, also nur von jenen Firmen, die auch von der Steuersenkung profitieren.

Staatsrat Didier Castella (FDP) machte darauf aufmerksam, dass durch die Steuervorlage 17 die Gemeinden und Pfarreien des Kantons brutto 42 Millionen Franken verlieren werden. Der Kanton werde diese Ausfälle über sieben Jahre zu rund einem Drittel kompensieren, im Minimalfall 9,6 Millionen, im Maximalfall 15 Millionen Franken. Diese Kompensation ist ein Anteil jenes Betrags, den die Kantone zusätzlich aus der direkten Bundessteuer erhalten.

Für Freiburg machen die finanziellen Auswirkungen der Steuervorlage bis 2030 rund 40 Millionen Franken im Jahr aus. Danach wird der Minusbetrag wegen Anpassungen beim interkantonalen Finanzausgleich auf rund 120 Millionen Franken im Jahr ansteigen.

Diese Zahlen seien aber mit Vorsicht zu geniessen, betonte Godel. «Viel hängt von der Entwicklung der Wirtschaft ab. Bisher gab es bei Steuersenkungen immer zuerst einen leichten Einbruch, dann nahmen die Steuereinnahmen umso stärker zu», so Godel. Er erwartet dasselbe bei der Steuervorlage 17. Für ihn ist klar: «Der Staat muss weiterhin seine Leistungen anbieten können.»

Im Mai 2019 vors Volk

Gemäss dem Finanzdirektor will Freiburg das kantonale Projekt parallel zu jenem des Bundes vorantreiben. Dies bedeutet für Godel, dass es 2020 in Kraft tritt. Es soll im Oktober dem Grossen Rat als Botschaft vorgelegt werden, der dann im Dezember seinen Beschluss fassen wird. Für die Ausgleichszahlungen an die Gemeinden gilt das obligatorische Finanzreferendum. Das Projekt wird somit teilweise oder als Ganzes wohl im Mai 2019 dem Freiburger Stimmvolk vorgelegt.

Soziale Massnahmen

Familienzulagen, Kinderbetreuung, Berufsbildung

Nebst den Steuererleichterungen für die Unternehmen sieht das Freiburger Projekt zur Steuervorlage 17 einen Gesamtbetrag von 30,8 Millionen Franken zur Finanzierung von sozialen Massnahmen für die Einwohner des Kantons vor. 22 Millionen davon sollen von den Unternehmen finanziert werden, der Rest durch den Kanton. «Dieser Betrag soll der Freiburger Bevölkerung und speziell den Familien zugutekommen», sagte Gesundheits- und Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre (SP). Sie betonte aber, dass auch die Wirtschaft von diesen sozialen Massnahmen wiederum profitieren könne.

Rund 15 Millionen Franken sollen der Erhöhung der Familienzulagen dienen. Die kantonalen Familienzulagen sollen gemäss dem Projekt um 240 Franken pro Jahr und Kind erhöht werden. Beim ursprünglichen Projekt war eine Erhöhung um nur 120 Franken vorgesehen gewesen. 11,6 Millionen Franken werden von der Privatwirtschaft, 2,6 Millionen vom Kanton und 1,2 Millionen von Gemeinden und Selbständigerwerbenden beigesteuert.

Weitere 5,2 Millionen Franken aus der Steuervorlage sollen für die familienergänzende Betreuung eingesetzt werden: 1 Million für neue Krippenplätze, 3,75 Millionen für die Senkung von Krippen- und Tageselterntarifen. Auch für Prämienverbilligungen der Krankenkasse gibt es 5 Millionen Franken mehr. Schliesslich sind 5,2 Millionen Franken für berufliche Integration Jugendlicher und Über-55-Jähriger und die Finanzierung der Berufsbildung vorgesehen.

uh

 

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