Strassenbeläge sollen im Kanton Freiburg künftig umweltschonender hergestellt werden. Deshalb stellt das kantonale Tiefbauamt neue Anforderungen bei Arbeitsvergaben.
Das kantonale Tiefbauamt passt seine allgemeinen Bedingungen an und führt neue Mindestanforderungen zum Einsatz von rezyklierbaren Baumaterialien beim Strassenbau ein. Neue Anforderungen gibt es auch bei der Temperatur der Beläge: Für bitumenhaltige Schichten wird künftig Niedertemperatur- statt Heissasphalt verlangt. Wie die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion in einer Mitteilung schreibt, wurden diese neuen Anforderungen von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Generalsekretariats, dem Amt für Umwelt, dem Tiefbauamt und den Delegierten für nachhaltige Entwicklung erarbeitet.
Freiburg stützt sich dabei auf die Expertise anderer Kantone. Die neuen Bestimmungen nehmen nämlich Bezug auf eine Best Practice Guideline, welche von mehreren Kantonen, darunter Freiburg, unter der Federführung des Kantons Zürich erarbeitet wurde. Auch der Verband Baustoffrecycling Schweiz und der Fachverband der Zürcher Kies- und Betonproduzenten beteiligten sich daran.
Wie die Freiburger Direktion schreibt, setze der Kanton damit im Strassenbau die Strategie nachhaltige Entwicklung um, welche der Staatsrat letzten Herbst verabschiedet hatte. Das neue Vorgehen solle positive Effekte für die Wirtschaft, die Umwelt und Gesellschaft zeigen. Es setze ein Signal für innovative Unternehmen und werde von den massgebenden Branchenverbänden unterstützt.
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