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Kanton sperrt Direktor und Mitarbeiter aus ihrem Betrieb aus

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Wegen Verdachts auf Schwarzarbeit dürfen Mitarbeiter eines Betriebs ihren Arbeitsort nicht mehr betreten. Zum ersten Mal setzt der Kanton diese neue Massnahme ein.

Es ist eine Premiere im Kanton Freiburg. Das Amt für Arbeitsmarkt verbietet dem Direktor und den Angestellten eines Betriebs im Süden des Kantons, ihren Arbeitsort zu betreten. Der Grund: Verdacht auf Schwarzarbeit, wie das kantonale Amt in einer Mitteilung schreibt.

Bei einer Kontrolle des Betriebs im November hätten die Inspektoren sechs Personen angetroffen, die allesamt nicht die nötigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen hatten. Daraufhin hätten sie umgehend ein vorsorgliches Zugangsverbot ausgesprochen. Das Amt für Arbeitsmarkt habe diese vorsorgliche Massnahme anschliessend mit einer Verwaltungsverfügung bestätigt. Weil dagegen keine Beschwerde eingereicht wurde, sei die Verfügung seit Mitte Januar rechtskräftig. Das Dossier liege nun zur Prüfung bei der Freiburger Staatsanwaltschaft.

Ausbeularbeiten an Autos

Den Zugang zum Arbeitsort zu verbieten, sei ein neues Instrument des Kantons Freiburg gegen die Schwarzarbeit. Dieses stehe seit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt im Januar 2020 zur Verfügung.

Der fehlbare Betrieb mit Sitz im Ausland habe im südlichen Kantonsteil Ausbeularbeiten an Autos durchgeführt, so die Angaben in der Mitteilung. Dafür habe er mit Unternehmen in der Region Subunternehmerverträge abgeschlossen. Beschäftigt gewesen seien brasilianische, italienische und polnische Staatsangehörige. Das Amt für Bevölkerung und Migration habe deren Wegweisung aus der Schweiz angeordnet.

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