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Kanton stopft Schlupflöcher bei Betreibungsregisterauszügen

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Wie kommt man zu einem «weissen» Betreibungsregisterauszug? Ganz einfach: Ein Umzug in einen anderen Bezirk und weg sind die alten Verfahren.

Doch diesem Schlupfloch schiebt der Kanton Freiburg nun einen Riegel. Der Grosse Rat hat am Donnerstag einstimmig eine Motion verabschiedet, welche den Staatsrat beauftragt, einen kantonalen Betreibungsregisterauszug einzuführen. Der Staatsrat schlägt dazu vor, für die sieben Betreibungsämter des Kantons die AHV-Nummer als gemeinsames Identifikationsmerkmal zu verwenden. Bisher kennen erst die Kantone Tessin und Wallis einen kantonalen Betreibungsregisterauszug, und beide stützen sich auf ein Programm, welches das Freiburger Amt für Informatik und Telekommunikation entwickelt hat.

Sinnvolle Idee

«Die Idee eines kantonalen Betreibungsregisters ist sinnvoll, und die technischen Möglichkeiten sind vorhanden», sagte Flavio Bortoluzzi (SVP, Muntelier). Pierre Mauron (SP, Riaz) meinte, dies löse aber nicht alle Probleme. Man ziehe in einen anderen Kanton und komme so wieder zu einem leeren Auszug, so Mauron. Er regte zudem, an, die Schaffung eines einzigen kantonalen Betreibungsamtes zu prüfen.

«Schritt für Schritt», empfahl Staatsrat Maurice Ropraz (FDP). Er wies darauf hin, dass auch auf nationaler Ebene Diskussionen zu einem landesweiten Registerauszug laufen. Dies könne aber noch dauern. Und dann bestehe weiterhin der Makel, dass man über Landesgrenzen hinaus nicht nachprüfen könne, ob jemand Betreibungen gegen sich laufen habe.

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