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Kanton streicht drei Viertel aus der Liste wertvoller Landschaften

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Der Staatsrat hat ein Inventar von zwölf Landschaften von kantonaler Bedeutung in die Vernehmlassung gegeben. Eigentlich umfasste die Liste einmal 45 Landschaften.

Es standen einmal 45 Namen auf einer Liste von möglichen «Landschaften von kantonaler Bedeutung». Nun, anlässlich der Präsentation des neuen kantonalen Richtplans, haben die Grossratsmitglieder der Mitte-Partei Luana Menoud-Baldi (Sommentier) und François Genoud (Châtel-St-Denis) nur noch zwölf solcher Landschaften auf dieser Liste vorgefunden. Das hat sie befremdet, wie sie in einer Anfrage geschrieben haben, zumal alle möglichen Standorte von Windparks im Kanton aus der ersten Auswahl herausgefallen sind – obschon sie als empfindliche bis gar sehr empfindliche Standorte bezeichnet worden waren. Also wollten sie in ihrer Anfrage vom Staatsrat wissen, nach welchen Kriterien die Liste zusammengestrichen wurde.

Eine Reihe von Faktoren

Ein Blick zurück: 2016 hat ein spezialisiertes Planungsbüro im Rahmen der Suche nach Windenergiestandorten 45 Landschaften von kantonaler Bedeutung in einer Studie zusammengetragen. Das Inventar entstand auf der Basis einer Liste der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Gemeinsam ist den Arealen, dass sie die Vielfalt der Landschaften des Kantons widerspiegeln. Sie ergänzen sechs Regionen, die schon der Bund als wertvolle Landschaften definiert hatte: das Freiburger Südufer des Neuenburgersees, der Wistenlacherberg, die Senseschlucht, der Breccaschlund sowie die Berge Vanil Noir und Dent de Corjon. Die Liste hatte allerdings ein zu grosses Gebiet abgedeckt und war zu lang, schreibt der Staatsrat. Deshalb habe er sie zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus Fachleuten arg gekürzt. Von den 45 sind nun noch zwölf im kantonalen Richtplan als Landschaften von kantonaler Bedeutung aufgeführt. Unter ihnen sind Schwarzsee, das Nordufer des Murtensees sowie die Region Gastlosen/Hochmatt.

Der Staatsrat zählt nun auf, welche Faktoren die Besonderheit und die Seltenheit jener Landschaften prägen, die nun auf dieser Liste figurieren. Landwirtschaft oder Materialgewinnung sei ein wesentlicher Aspekt, sodann die Vielfalt und Gesundheit von Fauna und Flora in der Gegend, eine sichtbare kulturhistorische und archäologische Funktion sowie eine grosse Bedeutung für den Tourismus. Schliesslich sollten sie ein individueller oder kollektiver Identifikationspunkt für die Menschen der Region sein. Eine Landschaft könne auf einer dieser fünf Achsen viele Punkte erhalten, auf den anderen jedoch deutlich tiefer bewertet werden. So würde die Landschaft wohl aus dem Raster fallen.

Windparks durchaus möglich

Da ihre jeweilige Besonderheit sehr wohl auch von Menschenhand geschaffen sein kann, so der Staatsrat, sei es durchaus auch möglich, dass die infrage kommende Landschaft Elemente aufweist, die gemeinhin als störend empfunden werden – etwa Hochspannungsleitungen, Industrieareale, Skilifte oder eben Windparks. Vielmehr sei die Empfindlichkeit von Landschaften nicht einmal ein Kriterium für die Aufnahme auf die Liste. Dieser Faktor müsse in einem weiteren Schritt bewertet werden, so der Staatsrat. Er geht in seiner Antwort einen Schritt weiter: Es sei selbst denkbar, dass ein Windpark den Mehrwert nicht einmal schädigt, ja, einer Landschaft sogar seinen einzigartigen Stempel aufdrückt. Ein Beispiel sei die Antenne auf dem Chasseral.

Sie befindet sich in einer Landschaft von nationaler Bedeutung und fungiert als Identitätsmerkmal.

Abschliessend weist der Staatsrat darauf hin, dass die Entwicklung von Windparks ja auch von nationalem Interesse sei und diese auch in Landschaften von nationaler Bedeutung stehen dürften. Man müsse einfach jeden Fall gesondert betrachten. 

Richtplan

Anpassungen nur unter Bedingungen

Teile des kantonalen Richtplans werden aktuell revidiert. Im Vordergrund stehen der Bereich Landschaft und in diesem Zusammenhang die Frage der Windparks. Der Staatsrat hatte die Revision im Winter den Gemeinden zur Vernehmlassung vorgelegt. Deren Rückmeldungen werden zurzeit analysiert. Der Staatsrat schliesst nicht aus, dass im Rahmen der Revision des Richtplans neue Landschaften von kantonaler Bedeutung hinzukommen, welche gestrichen oder geändert werden. Allerdings müssen diese Anpassungen «zwingend auf einer sorgfältigen Analyse und objektiven Kriterien beruhen», betont der Staatsrat – eben den im Bericht erwähnten Faktoren Eigenartigkeit und Seltenheit. «Es kann nicht allein durch den Willen der Politik oder des Volkes gerechtfertigt werden, einen Perimeter in das Inventar aufzunehmen.» fca

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