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Kanton übernimmt einen Teil der Kosten
Freiburg Der Kanton Freiburg legt seinen Anteil an die Kosten der Leistungen der Akut- und Übergangspflege auf 55 Prozent fest. Dieser Wert gilt ab 1. Januar 2013, wie der Staatsrat in einer Verordnung schreibt. In den Genuss der Zahlungen an die Pflegedienstleistungen kommen im Kanton wohnhafte Patienten. So setzt der Staatsrat das neue Gesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung um. Erbracht werden die Leistungen von der Spitex und den Pflegeheimen. Die restlichen 45 Prozent der Kosten übernehmen die Versicherungen.fca