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Kanton und Gemeinden lösen die IV ab

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Autor: walter buchs

freiburg Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat sich die IV vollständig aus dem Sonderschulwesen zurückgezogen. Sie finanziert somit auch die von den privaten Anbietern erbrachten pädagogisch-therapeutischen Massnahmen nicht mehr.

Im Kanton Freiburg betrifft dies die Logopädie und die Früherziehung. Für Kinder bis zum Kindergarten wird die Logopädie zu einem grossen Teil von privaten Logopädinnen erteilt. Die (heilpädagogische) Früherziehung wird vom heilpädagogischen Frühberatungsdienst, der Teil der Stiftung Les Buissonnets ist, sowie von – derzeit zehn – freiberuflichen Sonderpädagogen erteilt.

Um die Finanzierung dieser Leistungen sicherzustellen – es geht um einen Betrag von rund 2,4 Mio. Fr. -, hat der Staatsrat dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser hat ihn mit 84:0 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Dabei werden die Kosten zu 45 Prozent dem Staat und zu 55 Prozent den Gemeinden belastet. Der gleiche Verteilschlüssel gilt bereits bei den Kosten für die Schuldienste und die sonderpädagogischen Angebote der anerkannten Institutionen.

Das neue Gesetz tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Es gilt für eine dreijährige Übergangszeit. Ab 2011 muss der Kanton ein eigenes kantonales Sonderschulkonzept umsetzen. Darin wird die Finanzierung gesamthaft neu geregelt.

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