Um die Ausbreitung des Vogelgrippevirus in der Schweiz zu verhindern, verhängt der Kanton Freiburg ab Montag Massnahmen. Sie betreffen insbesondere Geflügelzuchten in der Nähe von Gewässern.
Am 24. November ist in einer Zürcher Hobbyzucht ein Fall von Vogelgrippe nachgewiesen worden. Um eine Ausbreitung des Virus in der Schweiz zu verhindern, trat deshalb eine Bundesverordnung in Kraft zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen.
Obwohl im Kanton Freiburg bisher kein Fall von Vogelgrippe festgestellt wurde, fällt auch ein Teil des Kantons in die Kategorie dieser Gebiete, wie sie vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen festgelegt wurden, schreibt die Freiburger Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft in einer Mitteilung.
Bei diesen Schutz- und Überwachungszonen handelt es sich um einen drei Kilometer langen Streifen entlang des Neuenburgersees, des Murtensees und des Broyekanals. Ab Montag dürfen dort Hühner, Gänse und Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräumen mit einem dichten Dach und vergitterten Seitenwänden. Gänse und Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten. Die Massnahmen gelten bis Ende Januar. Jeder Fund von drei oder mehr toten Schwänen oder Enten soll dem Wildhüter oder dem kantonalen Amt gemeldet werden. Die Website des Staates orientiert über die Vogelgrippe im Detail.
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