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Kanton verlangt Änderung bei Strassenkreuzung

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Für die Ortsdurchfahrt von Châtel-St-Denis muss eine Kreuzung neu geplant werden.
Charly Rappo

Die neue Ortsdurchfahrt von Châtel-St-Denis kann noch nicht beendet werden. Es gibt ein Problem mit einer Kreuzung.

Die Versetzung des Bahnhofs Châtel-St-Denis hat auch für die Verkehrsführung im Hauptort des Vivisbachbezirks Auswirkungen. So wurde insbesondere die Kantonsstrasse so umgestaltet, dass sie sich nicht mehr mit dem Bahnverkehr kreuzt.

Zwar ist der neue Bahnhof bereits in Betrieb, dennoch ist bei der Führung der Kantonsstrasse noch nicht alles geregelt. Wie aus der Antwort des Staatsrats auf eine Anfrage von François Genoud Braillard (CVP, Châtel-St-Denis) hervorgeht, ist die neue Kantonsstrasse in zwei Teilbereiche aufgeteilt. Der Teilbereich West betrifft die Umgestaltung der unmittelbaren Umgebung des neuen Bahnhofs. Diese Arbeiten sind seit August letzten Jahres beendet. Unklarheiten gibt es hingegen für den Abschluss Ost: die von der Autobahn herführende Kantonsstrasse Route de Vevey und die davon abbiegende Gemeindestrasse Route de la Gare. Probleme bietet die Kreuzung zwischen diesen beiden Strassen, welche für die neuen Verkehrsströme umgebaut werden muss.

Änderung der Kreuzung 

Die Gemeinde hatte bei der Umgestaltung der Kreuzung den Abriss von zwei Gebäuden vorgesehen. Diese sind aber gemäss Staatsrat im Inventar der Kulturgüter des Kantons Freiburg in der Kategorie 2 aufgeführt. Der geplante Ausbau habe zudem Folgen für ein Gebäude der Kategorie 1, das auch im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung eingetragen ist. 

Aus diesem Grund hat die kantonale Kulturgüterkommission das Projekt zweimal negativ begutachtet. Nach einer öffentlichen Auflage wies die Gemeinde 2017 acht Einsprachen ab. Daraufhin wurden fünf Einsprachen bei der Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektion eingereicht, namentlich vom Schweizer Heimatschutz und von Pro Natura. Letzten November hiess dann die kantonale Direktion die Beschwerden gut und verweigerte die Bewilligung der Pläne für den Teilabschnitt der Strasse.

In seiner Antwort auf die Anfrage aus dem Grossen Rat präzisiert der Staatsrat nun, dass die Linienführung deswegen nicht infrage gestellt werde. Problematisch sei einzig die von der Gemeinde gewählte Variante für die Kreuzung. Es gebe akzeptable Varianten für die Ausgestaltung dieses Kreisels, die auch mit dem Kulturgüterschutz in Einklang gebracht werden können, schreibt der Staatsrat.

Keine Umfahrungsstrasse

Grossrat François Genoud Braillard wollte in Anbetracht der Ablehnung des Strassenprojekts vom Staatsrat auch wissen, ob damit eine Umfahrungsstrasse von Châtel-St-Denis zur Autobahn wieder aktuell würde. Die Gemeinde hatte 2014 ein Gesuch für ein solches Projekt zurückgezogen und sich stattdessen auf die neue Strassenführung im Ortszentrum konzentriert. Da das Trassee für die Strasse im Bereich Bahnhof – Zentrum nicht betroffen sei, ändere dies nichts am damaligen Rückzug der Gemeinde für eine Umfahrung, hält der Staatsrat fest.

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