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Kanton weist Verantwortung von sich

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Der Fall hatte im Juni für Aufsehen gesorgt: Zwei Mitarbeiter der Sicherheitsfirma Protecta sollen im Bundesasylzentrum Guglera bei Giffers drei Asylbewerber geschlagen und verletzt haben. Sie mussten teils im Spital behandelt werden. Die Asylbewerber erstatteten Anzeige.

Ende Juli machten die Organisationen Solidarité Tattes und Droit de rester Freiburg publik, dass eine weitere Anzeige dazugekommen sei und dass die Asylbewerber demnächst ausgeschafft würden. Der Anwalt der Asylbewerber habe beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Verlängerung des Bleiberechts beantragt, bis die Verfahren abgeschlossen seien, schrieben sie in einer Mitteilung. Das SEM habe den Antrag abgelehnt (die FN berichteten).

Nationalrätinnen und Grossräte

Nun wächst die Unterstützung für die Asylbewerber. Elf Politiker und Privatpersonen sowie neun Organisationen fordern den Staatsrat zum Handeln auf. Maurice Ropraz (FDP), der Vorsteher der Sicherheits- und Justizdirektion, solle seinen Handlungsspielraum nutzen und die Rückschaffung der betroffenen Asylbewerber aufschieben, so dass diese während des Verfahrens gegen die Protectas-Mitarbeiter in der Schweiz bleiben und aussagen könnten.

«Wenn den Asylbewerbern schon Unrecht getan wurde, so sollten sie zumindest die Chance erhalten, am Verfahren teilzunehmen.»

Ursula Schneider Schüttel

Nationalrätin

Unter den Unterzeichnern des Schreibens sind die beiden Freiburger SP-Nationalrätinnen Ursula Schneider Schüttel und Valérie Piller Carrard sowie die Freiburger Grossräte Olivier Flechtner (SP, Schmitten), André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen), Benoît Rey (CSP, Freiburg), Giovanna Garganthini-Python (SP, Freiburg) und Elias Moussa (SP, Freiburg). Auch die Organisationen Droit de rester Freiburg, Poya solidaire, Extinction Rebellion, CADD, die Klimastreik-Bewegung, Mille Sept Sans, Frauenstreik Freiburg, Solidarités sowie die Jungsozialisten haben ein Schreiben an Staatsrat Maurice Ropraz geschickt.

Kein Kommentar

Gegenüber den FN wollte sich Ropraz nicht zu dem Brief äussern. Er verwies an das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Eine ähnliche Antwort erhielten die Politikerinnen und Politiker auf ihr Schreiben, nämlich dass der Kanton nichts unternehmen könne, wie Mitunterzeichnerin Ursula Schneider Schüttel auf Anfrage sagt. «Ich hatte schon gehofft, dass der Staatsrat anders reagieren würde. So hat er nun den formellen Weg gewählt.» Auch Sophie Guignard von Droit de rester Freiburg sagt: «Ich bin enttäuscht, aber nicht überrascht von der Antwort.»

In der Tat ist der Bund, genauer das SEM, für den Betrieb der Guglera verantwortlich. Wie der Homepage des SEM zu entnehmen ist, handelt es sich um ein Asylzentrum ohne Verfahrensfunktion. Das heisst, dass dort vor allem Asylbewerberinnen und -bewerber leben, die bereits einen negativen Entscheid erhalten haben und auf ihre Ausreise warten oder deren Verfahren unter das Dublin-Abkommen fällt (siehe Kasten). Die Kantone ihrerseits sind verpflichtet, «eine rechtskräftige Ausweisung zu vollziehen», wie SEM-Sprecher Lukas Rieder auf Anfrage schreibt. Gerade bei Dublin-Fällen gebe es kaum «Spielraum».

Zum konkreten Fall äussert sich das SEM aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht.

«Chance erhalten»

«Wenn den Asylbewerbern schon Unrecht getan wurde, so sollten sie zumindest die Chance erhalten, am Verfahren teilzunehmen und als Zeugen auszusagen», sagte Ursula Schneider Schüttel auf Anfrage. Wenn die Kläger einmal nicht mehr im Land seien, sei es kompliziert, Aussagen zu erhalten. Die Asylbewerber seien dann schwieriger zu erreichen, und selbst wenn sie dafür in die Schweiz zurückkehren dürften, sei die Reise auch eine finanzielle Frage.

Das Staatssekretariat für Migration bestätigt auf Anfrage, dass rückgeschaffte Asylbewerber für ein Verfahren in die Schweiz zurückkehren dürften. Zudem könnten sie mittels Rechtshilfeabkommen auch in anderen Ländern befragt werden.

Gericht bestätigt SEM

Ursula Schneider Schüttel sagte gegenüber den FN, sie und die anderen Unterzeichnenden prüften derzeit, ob man in der Sache bei den Bundesbehörden intervenieren wolle. Rechtlich dürfte dies aber aussichtslos sein. Das Staatssekretariat für Migration schreibt, dass «laufende Strafverfahren allein keine Verlängerung der in der Dublin-Verordnung festgelegten Fristen rechtfertigen». Denn die Prüfung der Asylgründe und die Verfolgung von Straftaten seien zwei getrennte Elemente. Das SEM verweist auf drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die diese Praxis bestätigten.

Definition

Das Dublin- Abkommen

Das Dublin-Abkommen regelt, welcher Staat für die Behandlung von Asylgesuchen zuständig ist. Zum Abkommen gehören gemäss Angaben auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration alle EU-Staaten sowie die vier assoziierten Staaten Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein. Reist eine Person ohne Visum in den Dublin-Raum ein, ist jenes Land zuständig, in welches die Person zuerst eingereist ist. Stellt jemand ein Asylgesuch in der Schweiz, muss die Schweiz zunächst prüfen, ob sie für die Durchführung des Asylverfahrens überhaupt zuständig ist. Ist die Person zunächst ohne Visum in ein anderes Dublin-Land und dann in die Schweiz gereist, muss sie in der Regel in das Ersteinreiseland zurück.

nas

 

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