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Kanton weitet Wildschweinjagd aus

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Der Staatsrat hat eine neue Verordnung zur Jagdsaison auf Wildschweine im Juli und im August 2019 genehmigt. Die Jagd ist auf Mittwoch, Donnerstag und Samstag sowie auf bestimmte Sektoren ausserhalb des Waldes beschränkt, wo Schäden festgestellt wurden. Und sie ist nur morgens und abends erlaubt.

Schäden 2018 angestiegen

Ziel ist es, die Schäden in den aufgrund des Anstiegs des Wildschweinbestandes am stärksten betroffenen Zonen einzuschränken. Im Jahr 2018 war der Anstieg nochmals deutlich, teilt die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft mit.

2018 beliefen sich die Entschädigungszahlungen auf 160 333 Franken; während der letzten vier Jahre waren es im Durchschnitt 76 926 Franken.

Weder die ordentliche Jagd noch zusätzliche Massnahmen wie die ausserordentliche Verlängerung der Jagd im Februar 2019 vermochten das Ausmass der Schäden einzudämmen.

Nach der Jagdgesetzgebung des Bundes und des Kantons kann der Abschuss von Wildschweinen zu Regulierungszwecken ausnahmsweise gestattet werden. Die Rechtsprechung empfiehlt jedoch, die Jagdsaison zu verlängern, bevor solche Massnahmen ergriffen werden.

Die Jagdzeiten sind ähnlich wie im Kanton Waadt, wo die Jagd auf das Wildschwein im Juli und im August ebenfalls erlaubt ist. Ziel ist es, das Vorgehen mit jenem der Nachbarkantone zu harmonisieren.

Die Jäger müssen jeden Abschuss der Einsatz- und Alarmzentrale der Kantonspolizei melden, damit allfällige Anfragen der Bevölkerung zu Schüssen früh am Morgen oder spät am Abend beantwortet und unnötige Einsätze verhindert werden können.

Alle Kreise einbezogen

Der Verordnungsentwurf wurde vom Amt für Wald und Natur im Rahmen einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet, welcher Vertreter der Jägerkreise, der Landwirtschaft, des Umweltschutzes, der Gemeinden, des Tourismus und der Wildhüter-Fischereiaufseher angehörten.

uh

 

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