Freiburg Ab 1. Januar 2012 bezahlen Behinderte, die in Werkstätten arbeiten, keinen Beitrag mehr an ihre Betreuungskosten. Dies teilt der Staatsrat mit. Bisher beteiligten sie sich mit der Hälfte ihrer Hilflosenentschädigung am Aufwand für die Obhut und die Infrastrukturen.
Die Hilflosenentschädigung wird Personen ausbezahlt, die bei alltäglichen Verrichtungen wie Ankleiden, Essen, Körperpflege oder Transport auf fremde Hilfe angewiesen sind. Der Betrag richtet sich nach dem Schweregrad der Hilflosigkeit. Er variiert zwischen 15 und 60 Franken pro Tag für Personen, die zu Hause wohnen. Demzufolge betrug die Kostenbeteiligung zugunsten der Institutionen bisher zwischen 7.50 und 30 Franken pro Präsenztag. Dieser Beitrag deckt aber nur einen kleinen Teil der effektiven Kosten der Werkstätten zulasten der öffentlichen Hand von 14 und 28 Franken pro Stunde – oder bis zu 224 Franken pro Tag.
Teil der neuen Politik
Eine Arbeitsgruppe befasst sich im Rahmen der neuen Freiburger Behindertenpolitik mit der Eingliederung invalider Personen. Die Aufhebung der Kostenbeteiligung ist eine Folge dieser Bemühungen. Der Staatsrat rechnet nun mit Mehrkosten zulasten der Staatskasse von rund 470 000 Franken pro Jahr. Gleichzeitig werden schweizweit die Beiträge von Personen gesenkt, die in Heimen wohnen.fca