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Kanton will Lücke bei Sonderbetreuung schliessen

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Das Gesetz über Sonderpädagogik sieht vor, dass Schüler mit Anspruch auf verstärkte sonderpädagogische Massnahmen im Alltag durch Assistenzpersonen begleitet werden. Die Kosten dafür werden zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt. Allerdings beteiligt sich der Kanton nur an den Kosten während der Unterrichtszeit. Ausserschulisch bezahlen bloss die Schulgemeinden.

Diese Lücke will der Grosse Rat nun schliessen. Er hat gestern mit 82 gegen null Stimmen eine entsprechende Motion der Grossrätinnen Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) und Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten) angenommen. Die Motion verlangt vom Staatsrat, dass er die hälftige Kostenaufteilung in das Gesetz über familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen aufnimmt.

«Es geht um ganzheitliche Betreuung», sagte Grossrat André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen). Er sei dankbar dafür, dass sich die Gesundheits- und die Erziehungsdirektion ausgetauscht hätten und dass der Staatsrat die Motion zur Annahme empfehle. Susanne Aebischer (CVP, Kerzers) glaubt, dass durch eine einheitliche Praxis der administrative Aufwand für die Betreuungseinrichtungen sinkt. «Es geht weniger um die Finanzen als um eine ununterbrochene Betreuung», sagte Antoinette de Weck.

Wie der Staatsrat eruiert hat, wäre 2017 die geplante neue Regelung nur in einem Fall angewandt worden.

uh

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