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Kanton will steuerbefreite Institutionen bekannt geben

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Im Gegensatz zu mehreren anderen Kantonen verfügt der Kanton Freiburg über kein Verzeichnis der juristischen Personen, die wegen der Verfolgung von öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken steuerbefreit sind. Daran haben sich die grünen Grossräte Sylvie Bonvin-Sansonnens (Rueyres-les-Prés) und Bruno Marmier (Villars-sur-Glâne) in einer Anfrage an den Staatsrat gestört. Ein Verzeichnis wäre insofern hilfreich, weil Zuwendungen an solche juristischen Personen als «freiwillige Zuwendungen» steuerlich absetzbar sind.

In seiner Antwort zeigt sich der Staatsrat nun gewillt, diesen Einblick zu gewähren. Wie er schreibt, fühle er sich der Transparenz verpflichtet, und er habe Verständnis für das Anliegen der Motionäre.

Es braucht Rechtsgrundlage

Ganz so einfach lasse sich das allerdings nicht umsetzen. Wie der Staatsrat schreibt, gebe es sowohl ein Verzeichnis bei der Steuerverwaltung als auch eines bei der Finanzverwaltung, bei dem es um die Erbschafts- und Schenkungssteuer geht. Mit der Zusammenlegung der beiden Organisationen werden diese Verzeichnisse ab 2018 unter einer Verantwortung sein, das heisse aber nicht, dass die beiden Verzeichnisse einfach ineinander überführt werden können.

Auch könne es keine komplette Liste der steuerbefreiten Organisationen geben, weil diese nicht in jedem Fall ein Gesuch um Steuerbefreiung einreichen.

Auch wenn der Staatsrat grundsätzlich eine Veröffentlichung befürwortet, sollen diese juristischen Personen eine Veröffentlichung auch verweigern können. Vor einer Änderung der Praxis müsse auch eine formelle Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, schreibt der Staatsrat.

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