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Kanton will Werbeeinbussen abgelten

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Weil die Gesundheitskrise anhält, stellt der Staatsrat den Freiburger Medien weitere Hilfsgelder zur Verfügung.
Aldo Ellena/a

Der Staatsrat ist gewillt, den Freiburger Medien auch für das Pandemiejahr 2021 A-fonds-perdu-Beiträge zur Verfügung zu stellen. Bereits im Mai des letzten Jahres hatte der Staatsrat eine Verordnung zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus im Bereich der Medien beschlossen. Nun hat er mittels einer neuen Verordnung beschlossen, auch dieses Jahr eine kurzfristige, direkte Soforthilfe zu leisten.

Er begründet diesen Beschluss damit, dass die Gesundheitskrise anhält und auf Bundesebene eine kräftige Unterstützung der Branche ausbleibe. Es sei wichtig, eine qualitativ hochstehende Berichterstattung zu gewährleisten, da die Medien auch einen gesteigerten Service-public-Bedarf im Rahmen der Krisenkommunikation abdecken.

Die Verordnung sieht vor, dass der Kanton den Freiburger Medienhäusern 50 Prozent der gegenüber 2019 weggefallenen Werbeeinnahmen kompensiert. Dies unter Abzug allfälliger Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Abonnementen. Diese Regelung gilt gemäss Verordnung sowohl für die Printmedien als auch für die Radio- und Fernsehveranstalter. Der Staatsrat behält sich das Recht vor, je nach epidemiologischer und wirtschaftlicher Lage die Massnahme abzubrechen.

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