Wenn eine unterhaltspflichtige Person dem getrennten Ehepartner die Alimente für das gemeinsame Kind nicht bezahlt, springt der Kanton ein und bezahlt Vorschüsse. Mit einer Gesetzesänderung möchte der Staatsrat nun diese Vorschüsse von 400 auf 650 Franken erhöhen. Dafür sollen keine Vorschüsse für unterhaltsberechtigte Ehepartner ohne Kinder mehr geleistet werden. Diese Änderung dürfte die Kosten um rund 1,5 Millionen Franken erhöhen. Der Kanton kümmert sich auch um dass Inkasso der Beiträge. Die Differenz zwischen Vorschüssen und eingetriebenen Beiträgen geht je hälftig zulasten des Kantons und der Gemeinden.
uh
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