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Kanton zeigt sich bei Ortsplanänderungen teilweise kulant

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Die Revision des kantonalen Richtplans hatte Auswirkungen auf die Ortsplanungen. Nun kommt der Kanton den Gemeinden finanziell etwas entgegen.
Aldo Ellena/a

Zusätzliche Leistungen des Bau- und Raumplanungsamts werden für den Mehraufwand bei geänderten Ortsplanrevisionen nicht fakturiert. Andere Mehrkosten müssen aber die Gemeinden tragen. Dies geht aus einem Entscheid des Grossen Rats hervor.

90‘000 Franken: Diese Kosten für zusätzliche Leistungen aufgrund eines Kantonsgerichtsurteils zur Anwendung des kantonalen Richtplans wird das Bau- und Raumplanungsamt Gemeinden nicht in Rechnung stellen. Weitere Kompensationen für allfällige Mehrkosten gibt es hingegen nicht.

Das erfolgt aus der Debatte vom Freitag im Grossen Rat über einen Auftrag aus dem bürgerlichen Lager. Dieser hatte eine komplette Gebührenbefreiung für die Anpassung der Ortspläne an den neuen kantonalen Richtplan gefordert. 54 Grossrätinnen und Grossräte stimmten für den Auftrag, 29 dagegen, 9 enthielten sich der Stimme. Der Auftrag wurde so aber dennoch nicht angenommen, weil zwei zusätzliche Ja-Stimmen zum qualifizierten Mehr fehlten. Das Nichtfakturieren der Leistungen durch das Amt geschieht somit aus eigenem Antrieb der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion und nicht durch den Vorstoss aus dem Grossen Rat. Die Grossräte Betrand Gaillard (Die Mitte, La Roche) und David Fattebert (Die Mitte, Le Châtelard) hatten die Annahme des Auftrags vor allem deshalb gefordert, damit die Gemeinde eine Garantie und nicht bloss ein Versprechen des Kantons zum Gebührenerlass haben.

Hintergrund des behandelten Auftrags war die Zusage der kantonalen Direktion, dass die Gemeinden, die ihre revidierten Ortspläne vor der staatsrätlichen Verabschiedung des neuen Richtplans im Herbst 2018 eingereicht hatten, noch nach dem alten Richtplan beurteilt würden. Dem schob aber das Kantonsgericht einen Riegel: Es urteilte, dass auch für diese Ortspläne bereits der neue Richtplan gelte. Dies wurde später vom Bundesgericht bestätigt.

Mandatierte Büros kosten

Als Folge davon mussten zahlreiche Gemeinden ihre Ortspläne anpassen. Die nachträglichen Änderungen würden städtebauliche Kosten verursachen, die sich auf Hunderttausende Franken belaufen, machten die Autoren des Auftrags geltend. «Es gibt nicht nur zusätzliche Gebühren, sondern weitere Kosten für die Arbeit der beauftragten Büros», meinte Sébastien Dorthe (FDP, Matran). «Auch wenn Gebühren über 90‘000 Franken nicht verrechnet werden: Alles andere zahlt der Steuerzahler», fügte Gabriel Kolly (SVP, Corbières) an. Und David Fattebert fragte: «Wie erklären wir die nötigen Nachtragskredite den Gemeindebürgern?» Sébastien Dorthe betonte, dass die Gemeinden bei ihrem Vorgehen weitgehend auf den Kanton vertraut hätten, der empfohlen habe, sich noch am alten Richtplan zu orientieren.

Benoît Piller (SP, Avry-sur-Matran) hingegen wies auf die Verantwortung der Gemeinden hin. «Man wusste von den Änderungen in der neuen Raumplanung», sagte er. So hätten zwei Drittel der betroffenen Gemeinden das Bundesgerichtsurteil gar nicht mehr abgewartet und die notwendigen Änderungen von selbst vorgenommen. Er forderte deshalb, den Auftrag abzulehnen, um nicht jene Gemeinden zu benachteiligen, die korrekt vorgegangen sein. 

Diese Meinung vertrat auch Staatsrat Jean-François Steiert (SP): 

Es wäre rechtsstaatlich bedenklich, wenn Gemeinden, die zu spät handeln, auch noch belohnt würden.»

Es sei falsch, dass es Mehrkosten für alle Gemeinden gab, und es sei auch falsch, dass die Mehrkosten in die Hunderttausende Franken gingen. Steiert betonte, dass 30 Gemeinden wegen des Vorgehens seiner Direktion gar weniger ausgegeben hätten. «Man kann keine Gebühren erlassen, wo es keine gibt.»

Ortsplan enthält viele Bereiche

Die Antwort des Staatsrats präzisierte auch, dass die raumplanerischen Massnahmen aufgrund des Richtplans nur zwei Arten von Massnahmen betrafen: Neueinzonungen und Verdichtungen. Eine Ortsplanungsrevision beziehe sich aber auf eine Vielzahl von Bereichen wie Schutz von Kulturgütern, Natur, Landschaft, Umwelt, Energiepolitik, Wälder und anderes. Diese seien durch das Gerichtsurteil nicht betroffen gewesen. Deshalb sprach sich der Staatsrat dagegen aus, sämtliche Gebühren bei der Prüfung der Ortspläne zu erlassen, sondern nur jene für zusätzliche Leistungen des Bau-und Raumplanungsamts.

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