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Kanton zerpflückt revidierte Ortsplanung

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«Ich bin schon überrascht von der Masse der Beanstandungen», sagt Andreas Freiburghaus, Gemeindepräsident von Wünnewil-Flamatt. Bereits seit Jahren ist die Gemeinde an der Revision ihrer Ortsplanung. Ein Teil wurde bereits genehmigt, einen anderen musste die Gemeinde anpassen. «Wir haben intensiv an diesen Anpassungen gearbeitet und uns auch mehrmals mit dem Kanton ausgetauscht», sagt Freiburghaus.

Doch nun hat die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) diese Anpassungen erneut beanstandet, wie aus dem aktuellen Amtsblatt hervorgeht. Der Gemeindepräsident will dazu noch nicht detailliert Stellung nehmen. «Wir müssen die Beanstandungen zunächst vertieft analysieren», sagt er.

Corinne Rebetez, Sprecherin beim RUBD, erklärt sie: So sei etwa der obligatorische Detailbebauungsplan Oberflamatt nicht im Zonennutzungsplan enthalten, obwohl er im Gemeindebaureglement nicht aufgehoben sei. Der Kanton fordert deshalb die Aufnahme des Detailbebauungsplans in den Zonenplan.

Weiter habe die Gemeinde die Arbeitszone Sensepark in eine Mischzone umgewandelt – ohne einen erläuternden Bericht oder eine Begründung, was nötig für eine Beurteilung sei. Zudem müsse die Gemeinde die Gefahrenkarte Hochwasser in den Zonennutzungsplan übertragen. In diesem seien Gebiete enthalten, die von Hochwasser bedroht seien und deshalb ausgezont werden müssten. Der Kanton fordert zudem in mehreren Punkten, dass die Lesbarkeit der Pläne verbessert werde.

Die Gemeinde hat nun 30 Tage Zeit, um Stellung zu nehmen. Gemäss Syndic Andreas Freiburghaus wird sie das auch tun. Danach wird die RUBD über die Genehmigung der Ortsplanung entscheiden.

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