Trotz mehrerer parlamentarischer Vorstösse zu Wildschweinschäden in den letzten Jahren hat sich die Problematik laut Grossrat Nicolas Kolly (SVP, Essert) in den letzten Jahren noch verschlimmert. In einer Anfrage will er deshalb vom Staatsrat wissen, ob dieser deswegen eine Totalrevision des Jagdgesetzes in Betracht zieht.
Dies sei gegenwärtig nicht geplant, hält die Kantonsregierung in ihrer nun vorliegenden Antwort fest. Das Gesetz werde jedoch an eine aktuelle Teiländerung des entsprechenden Bundesgesetzes angepasst. Mit dieser würden namentlich neue Regeln für die Regulierung bestimmter geschützter Tierarten vorgeschlagen, wenn trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen würden. Zudem solle das Verhältnis zwischen Jagdberechtigung und Jagdprüfung geklärt werden.
In der Saison 2017/2018 hätten die Jäger sowie die Wildhüter, Fischereiaufseher und Hilfsaufseher im Kanton 212 Wildschweine abgeschossen, hält der Staatsrat weiter fest. Dies seien 45,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Das Verhältnis der erlegten Wildschweine zu den ausgestellten Jagdpatenten habe in der Saison 2017/2018 24,3 Prozent betragen; im Vorjahr waren es 17,7 Prozent. Die Jagd auf das Wildschwein sei in Anbetracht ihrer Dauer und der Jagdzeiten die am wenigsten eingeschränkte von allen Jagden im freiburgischen Kantonsgebiet. Auch die Jagdzeiten seien länger als für die anderen Tiere. Von «strengen Abschussvorschriften», wie sie Nicolas Kolly erwähne, könne also nicht die Rede sein.
Die Wildschweine waren auch das Thema einer weiteren Motion, die Grossrat Pierre-André Grandgirard (CVP, Cugy) und Alt-Grossrat Michel Losey (damals SVP, Sévaz) im Jahr 2012 eingereicht hatten. Die beiden hatten damals die Aufrechterhaltung und Verstärkung der Wildschweinregulierung im kantonalen Jagdgesetz verlangt. In seinem nun vorliegenden Bericht dazu bezeichnet der Staatsrat diese Motion als überholt, und er verlangt vom Grossen Rat deren Abschreibung. Die Massnahmen, die in dieser Motion gefordert worden seien, seien in der Zwischenzeit bereits in die kantonale Gesetzgebung eingeflossen, wie der Staatsrat festhält.