Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Asylsuchende können Ausbildung beenden, bevor sie ausgeschafft werden

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Happige Vorwürfe an die kantonalen Behörden hatte die Grossrätin Erika Schnyder (SP, Villars-sur-­Glâne) in einer Anfrage an den Staatsrat erhoben. So würde das Amt für Bevölkerung und Migration fortlaufend Ausweisungsentscheide vollziehen, auch wenn unbegleitete minderjährige Asylsuchende sich noch in Ausbildung befänden. Zudem begegneten Beamte den Begleitpersonen der Jugendlichen oft in aggressivem und drohendem Ton.

Alles falsch, schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Das kantonale Amt weise in keinem Fall Kinder aus. Und auch bei jungen Erwachsenen ermögliche es das kantonale Amt, eine begonnene Ausbildung abzuschliessen. Die Sicherheits- und Justizdirektion habe diese Praxis schon vor zehn Jahren eingeführt, obwohl das Staatssekretariat für Migration Subventionen streichen könne, wenn der Ausweisungsentscheid nicht vollzogen werde. Im Gegenzug müsse aber die jugendliche Person ihre Ausreise aus der Schweiz nach Abschluss der Ausbildung akzeptieren. Wenn sie dies von vornherein nicht tue, werde die Verlängerung bis zum Ende der Ausbildung auch nicht gewährt.

Auch die harten Töne gegen Begleitpersonen bestreitet der Staatsrat. Es seien im Gegenteil oft die Begleitpersonen, die sich bei solchen Gesprächen unangemessen und kontraproduktiv verhielten. Sie müssten deshalb zurechtgewiesen werden.

uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema