Er war schnell unterwegs an diesem Sommertag. In der Tempo-20-Zone fuhr er so rasant, dass ihn jemand anzeigte. Wie schnell, ist unklar: Ein Radar stand nicht in der Gasse. Der Mann wehrte sich bis vor Bundesgericht dagegen, dass er nur aufgrund von Zeugenaussagen verurteilt wurde. Doch das Bundesgericht befand dies als statthaft. Nach diesem Strafverfahren meldete sich die kantonale Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr bei dem Mann: Sie wollte ihm den Fahrausweis für die Dauer eines Jahres entziehen. Auch dagegen wehrte er sich. Das Freiburger Kantonsgericht hält jedoch in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil fest, dass er sein Permis abgeben muss.
Risiko nicht beachtet
Zwar sei nicht klar, ob er in der Tempo-20-Zone mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h oder noch mehr unterwegs gewesen sei. Doch es sei nicht allein das Tempo ausschlaggebend bei einem Fahrausweisentzug, schreibt das Freiburger Kantonsgericht in seinem Urteil: Der Mann sei in einer engen Gasse unterwegs gewesen, in welcher die Sicht wegen Kurven eingeschränkt sei. Kurz vor Mittag und in den Sommerferien habe er damit rechnen müssen, dass Kinder unterwegs seien. «Seine Tempoüberschreitung hat eine Situation der Unsicherheit geschaffen», so das Gericht. Darum muss er nun seinen Fahrausweis abgeben.
Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 603 2017 157