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Berufsausweis wird Pflicht

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Der Kanton will den Kampf gegen die Schwarzarbeit intensivieren. Zu diesem Zweck befindet sich derzeit eine Änderung des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt in der Vernehmlassung (die FN berichteten). Weiter hat der Staatsrat eine Arbeitsgruppe für die Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt. Diese hat 15 Massnahmen ausgearbeitet. Dazu gehören die Einstellung von Baustellen in Fällen von Schwarzarbeit, eine überdienstliche Zusammenarbeit mit den paritätischen Kommissionen sowie die Schaffung einer spezialisierten Ermittlergruppe.

Eine der wichtigsten weiteren Massnahmen soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten: Künftig ist der Besitz eines Berufsausweises oder eines gleichwertigen Dokuments für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter eine zwingende Voraussetzung für den Zuschlag bei einem öffentlichen Rohbauauftrag im offenen Verfahren. Dies hat die Kantonsregierung beschlossen. Gestern wurde an einer Medienkonferenz in der Freiburger Staatskanzlei über diese Massnahme informiert, an der sowohl der Staat als auch die Seiten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vertreten waren.

«Schwarzarbeit ist ein grosses Problem», sagte Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (CVP). «Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen, ist zum Nachteil der Arbeitnehmenden und hat Mindereinnahmen bei den Sozialversicherungen und der Steuerverwaltung zur Folge.» Im Kanton Freiburg dürften die Folgekosten der Schwarzarbeit knapp eine Milliarde Franken pro Jahr ausmachen. Mit der Voraussetzung von Berufsausweisen soll der Kampf gegen die Schwarzarbeit nicht nur in das öffentliche Vergabewesen integriert werden, die Inspektoren erhalten auch ein Mittel in die Hand, das ihre Arbeit erleichtert. Denn die Daten auf den Berufsausweisen können mittels eines QR-Codes sehr schnell eingelesen werden.

Vier verschiedene Ausweise

«Die Formulierung, welcher Berufsausweis verlangt wird, haben wir bewusst offen gehalten», bemerkte Baudirektor Jean-François Steiert (SP). Dies aus dem einfachen Grund, dass es mehrere Systeme gibt, die im Kanton Freiburg zur Anwendung kommen.

Wie der Präsident der Paritätischen Berufskommis­sion, Grossrat Armand Jaquier (SP, Romont, erklärte, gibt es erstens die Waadtländer «Cerber»-Karte, die auch im Kanton Freiburg angewendet wird. Dann gibt es den Genfer Berufsausweis, den schweizweiten Berufsausweis «Isab-Siac», den Unternehmen sehr einfach auf der Homepage des Informationssystems Allianz Bau, https://isab-siac.ch, herunterladen können. In Vorbereitung ist laut Jaquet zudem viertens eine gemeinsame Karte der Westschweizer Arbeitgeberverbände, die «Carte Pro». Das Erstellen einer Karte müsse vom Arbeitgeber übernommen werden, es koste aber im Schnitt nur etwa zehn Franken pro Karte.

Sämtlichen Systemen ist eines gemeinsam: Sie garan­tieren, dass der betreffende Arbeitnehmer bei einer der drei AHV-Kassen im Kanton Freiburg angemeldet ist. Damit soll der Schwarzarbeit ein erster Riegel geschoben werden. «Als die Inspektoren früher auf die Baustellen kamen, sagten die betroffenen Arbeitnehmer  –  wohl auf Weisung ihrer Chefs –, heute sei ihr erster Arbeitstag», erzählte der Direktor des Freiburgischen Baumeisterverbands, Grossrat Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne). «Und wenn die Kontrolleure ein, zwei Jahre später wieder einmal vorbeikamen, hiess es immer noch dasselbe. Das ist nun in Zukunft nicht mehr möglich.»

Schrittweise Ausweitung

Das Ziel ist, dieses System in Zukunft auch auf weitere Branchen auszuweiten; darüber waren sich die Anwesenden gestern einig. Dies soll aber etappiert erfolgen. «Als Nächstes wird diese Pflicht schrittweise auf die Aufträge im Einladungs- und freihändigen Verfahren ausgeweitet und schliesslich auch für das Bau-Nebengewerbe eingeführt», so Jean-François Steiert. Wann dies der Fall sein werde, sei aber noch offen. Es gelte nun, mit den Rohbauaufträgen erste Erfahrungen zu sammeln.

Chronologie

Nach zwei Jahren Anlauf

Bereits im Juni 2016 reichten Grossrat Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) und Alt-Grossrat Jacques Vial (CVP, Le Mouret) eine Motion ein, die den Kampf gegen die Schwarzarbeit intensivieren wollte. Nachdem sich die Kantonsregierung mit ihrer Antwort zwei Jahre Zeit liess, erklärte der Grosse Rat die Motion in seiner diesjährigen Septembersession ein­stimmig für dringlich. Ende November schickte der Staatsrat dann einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt in die Vernehmlassung.

jcg

 

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