Das Kantonsgericht hat die Beschwerde zweier Stimmbürger abgewiesen, die gegen den Ablauf der Ständeratswahlen eingereicht wurde. Darin wurde der Ablauf der Ständeratswahl bestritten, wie die Staatskanzlei gestern in einem Communiqué schrieb. Die beiden Stimmbürger waren der Ansicht, dass sie das Stimmmaterial nicht fristgerecht erhalten hätten, blitzten aber vor dem Kantonsgericht ab. Die Staatskanzlei hat dessen Urteil gestern Vormittag zugestellt erhalten, wie es heisst.
Da innerhalb der gesetzten Frist, die am 25. November abgelaufen ist, keine weiteren Beschwerden eingereicht wurden, gelten Christian Levrat (SP) und Johanna Gapany (FDP) somit offiziell als gewählt. Die Staatskanzlei habe die Parlamentsdienste der Eidgenössischen Räte über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, schreibt sie.
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