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Bodenpolitik soll Wirtschaft ankurbeln

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Gleich an drei Tagen seiner Oktobersession befasst sich der Grosse Rat in zwei Lesungen mit dem neuen Gesetz über die aktive Bodenpolitik. Die wichtigsten Instrumente, mit denen der Kanton in Zukunft seine Arbeitszonen bearbeiten soll, sind eine selbstständige kantonale Anstalt sowie ein Fonds über 100 Millionen Franken (die FN berichteten). Dieser Fonds existiert bereits seit 2017. Mit ihm kann der Kanton schnell Grundstücke für industrielle oder gewerbliche Aktivitäten kaufen, wenn sich die Gelegenheit bietet. Dies war in jüngster Vergangenheit beim Wegzug von Elanco aus Saint-Aubin und Marly sowie von Tetra Pak aus Romont der Fall. Der Kanton will diese Parzellen für eine neue Nutzung zur Verfügung stellen. Neu soll nun eine Kantonale Anstalt hinzukommen. Sie soll Grundstücke für wirtschaftliche Tätigkeiten erwerben, verwalten und entwickeln, um sie dann den Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Anstalt soll im Rahmen von Leistungsaufträgen des Staatsrats über eine gewisse betriebliche Autonomie verfügen. Die vorberatende Kommission beschloss mit sieben zu zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen, auf den Entwurf einzutreten. Im Unterschied zur ursprünglichen Variante des Staatsrats sprach sich die Kommission allerdings dafür aus, dass nur eines und nicht drei Mitglieder der Kantonsregierung im Verwaltungsrat der Anstalt Einsitz nehmen sollen. Auch solle auf eine jährlich Risikobeurteilung verzichtet werden. Und die Anstalt solle nur von kantonalen Steuern befreit werden, nicht aber von Abgaben und Gebühren. Ferner solle die Anstalt nur dem Staatsrat, nicht aber dem Grossen Rat direkt Bericht erstatten. Dem Kantonsparlament solle dieser Bericht lediglich zur Kenntnis gebracht werden.

Revision des Polizeigesetzes

Eine zweite Gesetzesänderung, die dem Grossen Rat im Rahmen der Oktobersession vorgelegt wird, betrifft das Polizeigesetz. Nach neun Jahren soll dieses der Realität der heutigen Polizeiarbeit angepasst werden. Dies beinhaltet drei wesentliche Aspekte. So soll das ausgearbeitete Konzept zum Bedrohungsmanagement Aufnahme im Gesetz finden. Dazu soll die Anwendung des Informationssystems Schengen II sowie die Suche nach vermissten und verurteilten Personen geregelt werden. Insbesondere das Konzept für ein Bedrohungsmanagement ist ein neuer Teil der Polizeiarbeit und bisher noch nicht gesetzlich geregelt. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf geht ein Paradigmenwechsel einher. Denn Delikte und Gewaltakte wurden bisher von der Polizei nur reaktiv bekämpft. Neu soll es auch möglich sein, in dieser Hinsicht präventiv tätig zu sein.

Auch hier nahm die vorberatende Kommission einige Änderungen am ursprünglichen Text der Kantonsregierung vor. So sollen die Standorte der dezentralisierten Posten nicht vom Staatsrat, sondern ausschliesslich von der Justiz- und Polizeidirektion festgelegt werden.

jcg

 

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