Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

CSP wartet seit 2010 auf ein Gesetz

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Endlich!», wird sich CSP-Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart (Schmitten) denken, wenn sie die Antwort des Staatsrates auf ihre Anfrage vom August liest. Endlich, weil der Staatsrat darin konkret mitteilt, dass es mit einem Anliegen der Mitte links – CSP vorwärtsgeht, das die Partei vor sieben Jahren lanciert hatte. Die damaligen CSP-Grossräte Bruno Fasel (Schmitten) und Hans-Rudolf Beyeler (Oberschrot) hatten den Staatsrat mittels einer Motion beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien zu schaffen. Diese Motion ist in der Novembersession 2010 klar als erheblich erklärt worden. Dann hat sich lange nichts getan. Vier Jahre später, im März 2014, fragte die CSP nach dem Umsetzungsstand. Der Staatsrat antwortete, dass ein verwaltungsinterner Vorentwurf eines Gesetzes und ein erläuternder Bericht vorlägen. Und er werde die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) ermächtigen, ihm im Laufe des Jahres 2015 einen Entwurf für die Vernehmlassung zu unterbreiten. Eine Umsetzung der Motion in der damaligen Legislatur sah der Staatsrat nicht mehr als realistisch an. Ab 2018 seien jedoch Beträge im Finanzplan vorgesehen, und der Auftrag als solcher werde nicht grundsätzlich infrage gestellt.

Doch es kam zu weiteren Verzögerungen, wie Bernadette Mäder-Brülhart in ihrer Anfrage aufzeigt. Vom ursprünglichen Plan, dem Staatsrat den Vorentwurf des Gesetzes wie geplant im Dezember 2015 zu unterbreiten, kam die Regierung offensichtlich ab. Denn seither ist es ruhig geworden um das Dossier. Die soeben veröffentliche Antwort auf die Anfrage der Sensler Grossrätin enthält wenig Informationen über die Gründe. «Der Staatsrat ist sich bewusst, dass der Verfassungsauftrag zwingend ist. Er musste jedoch bei mehreren Verfahren der Finanzplanung den neuen Ausgaben zugunsten anderer Bereiche den Vorrang geben», heisst darin. Doch nun soll es vorwärtsgehen. Im Laufe des ersten Semesters 2018 soll der Gesetzesvorentwurf für Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien in die Vernehmlassung gehen. Der endgültige Entwurf des Gesetzes soll im Verlauf des Jahres 2018 ausgearbeitet und 2019 dem Grossen Rat unterbreitet werden. Die Umsetzung ist für 2021 vorgesehen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema