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Das Ende der gedruckten Gesetze

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Erlasse des Staats sollen im Rahmen der staatsrätlichen Digitalisierungsstrategie «Verwaltung 4.0» ab dem 1. Januar 2019 nur noch elektronisch publiziert werden. Dies teilt der Staatsrat in einem Communiqué mit. Das entsprechende Reglement über die Veröffentlichung von Erlassen wurde entsprechend angepasst, was das Ende der gedruckten Gesetzessammlungen bedeutet. Im Bereich der Gesetzgebung hat der Grosse Rat bereits 2016 den Grundsatz des Vorrangs der elektronischen Fassung der Gesetzessammlung erlassen und der Staatsrat hat das kantonale Reglement an diesen Grundsatz angepasst. Zudem ist jetzt im Bereich der Informatik eine Weiterentwicklung der Software betriebsbereit, mit der die Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF) verwaltet wird, wie die Kantonsregierung mitteilt.

jcg

 

Mehr Infos unter: bdlf.fr.ch

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