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Der Zweck heiligt die Mittel nicht

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Wie so oft in einem Streit denken beide Seiten, sie hätten die Wahrheit gepachtet: Die Staatsrätin, die findet, der Oberamtmann müsse seine Personalführung verbessern und bis Ende Jahr beweisen, dass er alles im Griff habe. Der Oberamtmann, der seit Jahren sagt, er brauche mehr Personal, um mit der Arbeitsflut fertig zu werden. Und wie so oft in einem Streit ist es für Aussenstehende unmöglich zu beurteilen, wer denn nun recht hat. Oder ob gar beide den Finger auf einen wunden Punkt legen.

Stehen sich zwei Seiten mit so gegensätzlichen Meinungen gegenüber, möchte jede Partei Aussenstehende auf ihre Seite ziehen, sie von den eigenen – den richtigen – Argumenten überzeugen. So auch Staatsrätin Marie Garnier. Die Grüne hat kurzerhand den Medien einen vertraulichen Bericht zugestellt, der ihre Sicht auf die Dinge belegen soll; dies mit dem Argument, ein anderes Medium habe den Bericht ja vorher bereits von einer unbekannten Quelle erhalten. Marie Garnier hat darum gebeten, dass die sehr persönlichen Aussagen über zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht publiziert werden. Die FN haben aus dem Bericht zitiert (FN vom 29. April) und dabei nur die Rolle des Oberamtmanns beleuchtet, nicht aber die der Angestellten: Carl-Alex Ridoré steht anders als seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als gewählter Mandatsträger in der Öffentlichkeit. Die Staatsrätin hat zudem später den FN – erneut von sich aus – einen vertraulichen Briefverkehr zwischen dem Oberamtmann und dem Staatsrat zugeschickt.

Eine Staatsrätin, die vertrauliche Berichte und Briefe an die Medien verschickt? Nicht einmal die Namen der Betroffenen schwärzt? Und schon vor gar niemanden, der im Bericht genannt wird, eine schriftliche Zustimmung hat? Das zeugt von fehlendem Verständnis für Abläufe und von fehlender Kenntnis der einschlägigen Regeln, aber auch von fehlendem Verständnis für den Persönlichkeitsschutz. Der Bericht enthält persönliche Angaben zu Personen, zu ihrem Verhalten, zu ihren Konflikten – das gehört nicht in die Öffentlichkeit.

Normalerweise schützen die «Freiburger Nachrichten» ihre Quellen. Doch im vorliegenden Fall ist vieles anders als sonst. Oftmals gibt jemanden Vertrauliches an die Medien weiter, wenn er oder sie nicht mehr weiter weiss – weil die Person in einer Situation steckt, in der sie sich nicht wehren kann. Hier aber hat eine Staatsrätin, der zahlreiche andere Kommunikationswege offenstehen und die unter keinem Zugzwang stand, vertrauliche Dokumente von sich aus an zahlreiche Medien verschickt.

Marie Garnier rechtfertigt ihr Vorgehen damit, dass der Bericht bereits aus einer anderen, unbekannten Quelle bei einem Medium gelandet sei; mit der Weitergabe an weitere Medien sorge sie nur dafür, dass alle auf dem gleichen Wissensstand seien. Doch eine Staatsrätin sollte es nicht anonymen Quellen gleichtun, die ein Amtsgeheimnis verletzen – sondern dieses Vorgehen aufs Schärfste kritisieren und sich davon distanzieren. Ein vertraulicher Bericht bleibt vertraulich, auch wenn ein Medium über diesen Bericht verfügt.

Marie Garnier hat leichtfertig in Kauf genommen, selbst das Amtsgeheimnis zu verletzen, um ihre eigene Position zu stärken: Sie hat diese Dokumente den Medien in der Hoffnung zugestellt, dass die Rolle des Oberamtmanns hinterfragt würde. Dieses Vorgehen ist dem Amt einer Staatsrätin nicht würdig. Befindet ein Staatsratsmitglied ein Thema für wichtig genug, um die Öffentlichkeit darüber zu informiert, kann es eine Medienmitteilung vorbereiten und verschicken – eine Mitteilung, in der keine vertraulichen Informationen verbreitet werden, in der aber mit klaren Worten den Betroffenen der Rücken gestärkt wird.

Marie Garnier ist bekannt dafür, dass sie unkonventionell vorgeht, pragmatisch ist und sich nicht starr an Vorgaben hält. Das ist je nachdem sehr erfrischend. Doch auch – oder gerade – eine Staatsrätin muss sich an grundlegende Regeln halten. Und auch Marie Garnier sollte sich bewusst sein, dass das Amtsgeheimnis und der Datenschutz ein hohes Gut sind. Dass in diesem Bereich ein Abweichen von den Regeln nicht zulässig ist. Und dass sie damit Leuten schaden kann, die ihr – der Behörde – vertraut haben und in diesem Vertrauen sehr persönliche Dinge bekannt gegeben haben.

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