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Die Nadel im Heuhaufen deklarieren

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Kaugummis, Zahnpasten und Sonnencremes enthalten Nanopartikel als Weissmacher. Gewürze, Corn Flakes und Saucen nutzen Nanopartikel, damit sie nicht zusammenkleben. Nanoteilchen zwischen 100 und 1 milliardstel Meter Grösse befinden sich unter anderem in Lebensmitteln und Kosmetika und müssen spätestens ab Mai 2021 auf den jeweiligen Verpackungen vermerkt werden.

Bei dieser Deklarationspflicht spielt das Adolphe-Merkle-Institut (AMI) in Freiburg eine wichtige Rolle. Gestern hat es in Freiburg mit einem Eröffnungsanlass Swiss NanoAnalytics lanciert. Diese Plattform soll der Industrie und den Behörden beim Nachweis und bei der Deklaration dieser Nanomaterialien in Produkten helfen.

Transparenz und Sicherheit

«Das erste Ziel für 2021 ist eine bessere Transparenz bei den Konsumgütern», sagte am gestrigen Anlass Alke Fink, Co-Leiterin der Gruppe BioNanomaterials und von Swiss Nano­Analytics. «Ein weiteres Ziel wird dann sein, Nano besser, schneller und sicherer zur Anwendung zu bringen.»

«Wir suchen sprichwörtlich die Nadel im Heuhaufen», sagte Fink. Die Dienstleistungen der neuen Plattform reichen von einfachen Proben bis zu komplexeren Fragestellungen.

Etwas mehr als ein Jahr vor der Einführung der obligatorischen Deklaration herrsche noch eine gewisse Unsicherheit, tönt Fink an. «Im Moment scheinen alle ein bisschen in einer Abwartehaltung zu sein.»

Die neue Plattform hat in der Vorbereitungsphase schon Aufträge für Analysen entgegengenommen. Dabei arbeitete sie auch mit regionalen Partnern zusammen. Wie die Professorin sagte, habe etwa das Kantonslabor regelmässig Nanoproben verlangt. Auch mit Agroscope und lokalen Firmen arbeite man zusammen.

Rund 2000 Produkte

Co-Leiterin Barbara Rothen-Rutishauser sagte, dass Nanomaterial heute in sehr vielen Konsumgütern vorkomme. 2013 habe man 1628 solcher Produkte gezählt, heute seien es wohl mehr als 2000.

Wie Rothen ausführte, seien die Nanomaterialien schon bisher in Produktdeklarationen aufgeführt, aber nicht spezifisch als Nanomaterial ausgewiesen worden. Sie erachtet dies aber als eine wichtige Information für den Konsumenten. «Aufgrund der Kleinheit haben diese Materialien oft neue Eigenschaften: optisch, chemisch oder thermisch.»

Die neue Gesetzgebung habe zwei Ziele, sagte Mark Stauber vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: «Wir müssen die Konsumenten vor nicht sicheren Produkten und vor Täuschung schützen.» Die Deklarationspflicht bestehe vorderhand nur für Lebensmittel und Kosmetika sowie deren Verpackungen. Einerseits gehe es darum, dass bisher verwendete Nanomaterialien gekennzeichnet seien, andererseits bestehe eine Bewilligungspflicht für neuartige Nanomaterialien. Die Verantwortung liegt gemäss Stauber beim Hersteller selber: «Wer ein Produkt in Umlauf bringt, ist zur Selbstkontrolle verpflichtet.»

Chancen, aber auch Risiken

Ein Pionier bei der Prüfung von Nanomaterial ist Peter Gehr von der Universität Bern. Am gestrigen Anlass im AMI mahnte er: «Bei Nanomaterialien überwiegen die Chancen gegenüber den Risiken. Aber die Risiken müssen gut angeschaut werden. Wir müssen wissen, wie unser Organismus diese Materialien aufnimmt.»

Diese Einsicht herrscht auch bei Unternehmen. Stellvertretend stellte gestern Andrea Otter von DSM Nutritional Products ihre Sichtweise dar: «Wir sehen Nano als grosse Möglichkeit für neue Entwicklungen.» Durch ihre Grösse bieten die Materialien gewisse Vorteile wie eine einfachere Verarbeitung oder natürlichere Färbung von Produkten. «Aber es braucht Verständnis für potenzielle Risiken», so Otter.

Dafür gibt es mittlerweile eine Nano-Kontaktstelle, die bei der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt angesiedelt ist. Deren Leiter Peter Wick erklärte, dass seine Stelle insbesondere für KMU auf einen 170-köpfigen Expertenpool zurückgreifen kann. Das Ziel sei es, 10 000 potenzielle Kunden zu erreichen.

Barbara Rothen-Rutishauser

«Wir wissen nicht, wie sich der Markt entwickelt»

Barbara Rothen-Rutishauser ist Co-Chair für BioNanomaterials am Adolphe-Merkle-Institut (AMI). Mit Alke Fink-Petri ist sie Initiantin von Swiss NanoAnalytics.

Wie kam das AMI zur Plattform Swiss NanoAnalytics?

Barbara Rothen: Die BioNanomaterials-Gruppe betreibt seit Jahren Forschung im Nanobereich und entwickelt Protokolle und Methoden zur Charakterisierung von Nanomaterialien. Wir haben in den letzten Jahren vermehrt Anfragen von Behörden und Industrie bekommen, um Messungen durchzuführen. Deshalb haben wir uns entschieden, diese Dienstleistung aus der BioNanomaterials-Gruppe auszugliedern und als eigene Einheit zu führen.

Wird aus einem Forschungszentrum ein Dienst­leis­ter?

Es wird kein Dienstleister aus einem Forschungsinstitut. Die Plattform ist eine separate Einheit am AMI und arbeitet natürlich mit den Forschenden zusammen. Auch sind wir auf die exzellente Infrastruktur und Expertise am AMI angewiesen, um diese Messungen durchzuführen. Wir wissen nicht, wie sich der Markt entwickelt. Die Deklarationspflicht für Nanomaterialien wird ab Mai 2021 bindend: Wir haben uns entschlossen, die Plattform einmal so laufen zu lassen, um zu schauen, wie sich das alles entwickelt. In ein bis zwei Jahren entscheiden wir mit dem Institut, der Universitätsleitung und der Stiftung, in welcher Geschäftsform dieser Service weitergeht.

Braucht es für diese Aufgabe neue Räumlichkeiten und zusätzliches Personal?

Im Moment können wir die Arbeiten am AMI durchführen. Wir haben für die Plattform 150 Stellenprozente zur Verfügung und dieses Personal eingestellt. Auch fliesst im Moment viel Eigenleistung von uns ein.

Reicht das, wenn die Detailhändler alle ihre Produkte prüfen lassen müssen?

Die Vorgabe der Deklaration erfolgt durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die Verantwortung liegt bei den Herstellern der Produkte. Die Behörden können uns jedoch den Auftrag geben, gewisse Artikel zu kontrollieren. Aber wie gross das Volumen sein wird, ist schwer zu schätzen.

Ist die Plattform gewinnbringend?

Nein, momentan erzielen wir noch keine Gewinne. Zu den Personalkosten fallen Kosten für die Gerätebenutzung an: pro Jahr rund 200 000 Franken. Für eine Probe verrechnen wir je nach Fragestellung 500 bis 1000 Franken. Mittelfristig ist das Ziel, schwarze Zahlen zu schreiben und es zu ermöglichen, neue Geräte für diese Forschung und Analytik anzuschaffen.

uh

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