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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Schule und Corona

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Vor rund vier Wochen ist der Schulbetrieb nach den Sommerferien wieder losgegangen – so normal, wie das während der Corona-Pandemie eben möglich ist. Die spezielle Situation erfordert aber immer wieder Anpassungen und Abklärungen (siehe Kasten). Dies nicht zuletzt im Hinblick auf die bald beginnende Grippesaison. Die FN haben dem Amt für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht die wichtigsten Fragen dazu gestellt.

Darf ein Kind mit einem leichten Schnupfen zur Schule?

Ja. Wenn bei Schülerinnen und Schülern eine Erkältung, Husten oder eine «grippeähnliche Erkrankung» ausbricht, ohne dass Erwachsene in ihrer Umgebung betroffen sind, ist die Wahrscheinlichkeit tief, dass es sich um das Coronavirus handelt.

Was ist, wenn eine Schülerin oder ein Schüler deutliche Covid-Symptome zeigt, wie Husten, Fieber oder Geschmacksverlust?

Sie müssen eine Hygienemaske tragen, isoliert werden und umgehend nach Hause gehen. Die Eltern werden von der Schuldirektion informiert und aufgefordert, das Kind nach Hause zu holen. Es sollte abgeklärt werden, ob Personen im Umfeld des Kindes ebenfalls Symptome aufweisen. Diese sollten sich in einem Schnelltestzentrum testen lassen.

Ist der Test positiv, verordnet das Kantonsarztamt zehn Tage Isolation. Erst 48 Stunden nach Auftreten der letzten Symptome kann diese aufgehoben werden. Alle Personen, die unter demselben Dach wohnen oder mindestens 15 Minuten lang ungeschützten Kontakt von weniger als 1,5 Metern hatten, werden ebenfalls für 10 Tage in Quarantäne geschickt.

Ein Kind ohne bestätigte Corona-Infektion in seiner Umgebung kann in die Schule zurück, nachdem es 24 Stunden lang keine Symptome mehr gezeigt hat.

Was geschieht, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer Covid-Symptome zeigt oder erkrankt?

Es gilt im Prinzip das Gleiche wie zuvor bei den Schulkindern beschrieben: Die Lehrperson muss eine Maske tragen, sich isolieren und sofort nach Hause gehen. Bei einem positiven Test bleibt sie mindestens zehn Tage und 48 Stunden nach dem Abklingen der letzten Symptome in Isolation.

Was ist, wenn eine Lehrperson in Quarantäne muss, weil sie Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte?

Sie muss nach Rücksprache mit dem Kantonsarztamt zehn Tage in Quarantäne; und sie muss die Bescheinigung des Kantonsarztamts an die Schulleitung weiterleiten. Diese weist ihr, sofern möglich, Aufgaben zu, welche die Lehrperson zu Hause erledigen kann. Geht das nicht, wird ein bezahlter Urlaub von zehn Tagen gewährt.

Was passiert, wenn an einer Schule mehrere Schülerinnen und Schüler oder mehrere Lehrpersonen erkranken?

Erhält nur eine Schülerin oder ein Schüler ein positives Testergebnis, wird nicht die ganze Klasse unter Quarantäne gestellt. Sind es zwei oder mehr, schaltet sich das Kantonsarztamt ein, evaluiert die Situation und informiert die Schuldirektion über das weitere Vorgehen. Dasselbe Vorgehen gilt bei mehreren erkrankten Lehrpersonen. Ein Beispiel ist die OS La Glâne: Dort hat das Kantonsarztamt für zwei Wochen das Tragen von Masken für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonal verordnet.

Ist eine Schulschliessung möglich?

Im Prinzip ja. Dies könnte eintreffen, wenn nicht mehr genügend Lehrerinen und Lehrer da sind, um den Betrieb sicherzustellen, weil sie erkrankt oder in Quarantäne sind und die Schuldirektion nicht ausreichend Ersatz findet. In übrigen Fällen entscheidet das Kantonsarztamt über zu treffende Massnahmen.

Können Elterngespräche stattfinden?

Ja. Grundsätzlich sollten Erwachsene, die nicht direkt in den Schulbetrieb involviert sind, das Schulareal nur für spezifische Anlässe betreten, und dann die Verhaltens- und Hygieneregeln beachten. Wenn die Distanz von weniger als 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine Hygienemaske getragen werden.

Wie findet Sportunterricht statt?

Der Sportunterricht kann ohne Einschränkungen stattfinden. Kontaktsportarten sind erlaubt, und Material kann genutzt werden, ohne dass dieses nach jedem Gebrauch desinfiziert werden muss. Wichtig ist, vor und nach dem Unterricht die Hände zu waschen.

Kann Sing- und Musikunterricht stattfinden?

Ja. Grundsätzlich gilt, dass die Schülerinnen und Schüler keine Notenblätter, Instrumente oder Schlägel während der Lektionen teilen. Alle verwendeten Instrumente müssen desinfiziert werden. Die Zimmer müssen gut durchlüftet werden. Die Schülerinnen und Schüler singen am Pult oder im Singsaal. Kinder und Jugendliche, die älter als zwölf Jahre sind sowie Lehrpersonen müssen beim Singen eine Hygienemaske tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Mit Maske sollte nicht länger als 15 Minuten gesungen werden. Die Masken werden den Schülerinnen und Schülern vor der Lektion abgegeben. Der Kanton übernimmt die Kosten für die Masken.

Wie sieht es mit Chor- und Bandproben aus?

Chor- und Bandproben können stattfinden. Die Lehrperson oder der Chorleiter beziehungsweise die Chorleiterin sollten immer eine Hygienemaske tragen. Können die Singenden den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten, ist das Tragen einer Hygienemaske auch für sie obligatorisch. Es sollten möglichst wenige Gesamtchorproben von 50 Minuten durchgeführt werden, da den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden soll, lange mit einer Maske zu singen. Stattdessen soll gruppenweise geübt werden.

Bei der Band soll wenn möglich auf den Gebrauch von Blasinstrumenten verzichtet werden.

Wie wird der Hauswirtschaftsunterricht inklusive Kochen durchgeführt?

Hier gilt gleich eine ganze Reihe an Vorschriften: Die Hände müssen sehr gründlich gewaschen werden, und in gewissen Situationen müssen die Schülerinnen und Schüler Hygienemasken tragen.

Die gleichen Schülerinnen und Schüler kochen und essen zusammen, die Lehrperson notiert die Namen der Gruppen für die Rückverfolgbarkeit. Während des Kochens darf das Essen nur mit Einweglöffeln probiert werden; und die Schülerinnen und Schüler dürfen weder Essen teilen noch Resten von anderen Personen aufessen. Auch dürfen keine Resten mit nach Hause gegeben werden.

Die Arbeitsflächen, die Tür-, Schrank-, Schubladen- und Wasserhahngriffe müssen mit Putzmittel gereinigt und danach noch desinfiziert werden. Die Küchenwäsche muss nach jeder Klasse gewechselt werden. Zudem sollte speziell auf häufiges Lüften geachtet werden.

Organisation

Schul-Taskforce schaut offene Fragen an

«Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben», sagt Andreas Maag, Vorsteher des Amts für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht. Er erklärt, wie sich die Schulen aufgestellt haben, um mit dem Virus umzugehen: Eine Mini-Taskforce der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKSD) des Kantons Freiburg klärt in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarztamt laufend offene Fragen. «Derzeit geht es etwa darum, ob und wie die Wintersportlager durchgeführt werden können», so Maag. Die Taskforce hält die Antworten in einem Dokument mit den am häufigsten gestellten Fragen fest, das laufend aktualisiert und den Schuldirektionen und dem Lehrpersonal zugestellt wird. Das Dokument gebe den Rahmen vor, innerhalb dessen die Schuldirektionen einen Spielraum hätten. «Nicht alle Lösungen passen zu jeder Region.» Die Schule in Jaun habe eine andere Ausgangslage als die Schulen der Stadt Freiburg.

Die Taskforce hat auch Modellbriefe formuliert, welche die Schuldirektionen bei Corona-Fällen verschicken kann. In solchen Situationen müsse es schnell gehen; da helfe es, wenn die Schuldirektoren nicht noch selber ein Schreiben abfassen müssten, sagt Andreas Maag.

Zahlen zu Krankheitsfällen

Alle Schulen liefern dem Amt jeweils dienstags die Zahlen zu den aktuellen Krankheits- und Quarantäne-Fällen. Am vergangenen Dienstag waren kantonsweit sechs Schülerinnen oder Schüler positiv getestet, 86 waren in Quarantäne. Sieben Lehrpersonen waren positiv getestet und weitere sieben in Quarantäne. Zudem waren zwei Schuldirektoren positiv getestet und weitere zwei in Quarantäne. «Wenn man bedenkt, dass im ganzen Kanton rund 40 000 Kinder und Jugendliche die Primarschulen und OS besuchen und rund 4000 Lehrerinnen und Lehrer dort unterrichten, sind das keine hohen Zahlen», sagt Andreas Maag dazu.

Eine Herausforderung dürfte die Grippesaison werden, die ab November beginnt. Problematisch werde es, wenn mehrere Lehrpersonen krank seien oder in Quarantäne müssten, so Maag. «Dann wird es schwierig, Stellvertretungen zu finden.» Das Amt habe zusammen mit der Pädagogischen Hochschule eine Plattform für Stellvertretungen geschaffen. Eine Schule zu schliessen, sei der Worst Case, den man in jedem Fall zu verhindern versuche.

«Grosses Verständnis»

Der Amtsvorsteher lobt die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Behörden. Klar sei alles komplizierter und auch mühsam geworden, das höre er oft von den Schuldirektionen. Es gebe aber auch viel Verständnis, gerade unter der Lehrerschaft. «Der Lockdown war für viele Lehrerinnen und Lehrer einschneidend. Das Bewusstsein ist da, dass alle mitarbeiten müssen, um einen erneuten Lockdown zu verhindern», sagt Andreas Maag. «Die Schule lebt von Ritualen und Anlässen, gerade auch im Austausch mit den Eltern. Da ist jetzt Kreativität gefragt: Was können wir durchführen? Was müssen wir absagen? Und welche Alternativen gibt es?»

nas

 

 

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