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Dividendenbesteuerung als Zankapfel

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Das letzte Wort über die Steuerreform wird nicht der Grosse Rat haben. Auch wenn das Parlament das Projekt des Staatsrats zur Anpassung der Unternehmenssteuer an internationale Standards annimmt, ist eine Volksabstimmung wahrscheinlich. Linke Parteien und Gewerkschaften haben das Referendum gegen die Umsetzung der Steuerreform angekündigt, weil sie der Meinung sind, dass der Staat durch die Steuerreform zu starke Einbussen erleidet. Darüber hinaus ist eine Volksabstimmung für die Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Gemeinden und Pfarreien obligatorisch (die FN berichteten).

Dennoch wird die Debatte über die Steuerreform vom Donnerstag wegweisend. Das Kantonsparlament wird sich unabhängig vom nationalen Projekt über die Verknüpfung der Steuerreform mit der AHV-Finanzierung über die Anpassungen auf kantonaler Ebene äussern.

Die Steuerreform sieht die Aufhebung eines privilegierten Steuerstatus für gewisse Firmen vor und will dafür eine einheitliche Gewinnsteuer für alle Freiburger Firmen einführen. Statt wie bisher 19,86 soll der durchschnittliche Steuersatz noch 13,72 Prozent betragen. Auch der Kapitalsteuersatz wird gemäss Projekt des Staatsrats herabgesetzt. Mit einer Patentbox können Erträge aus Lizenzen abgezogen werden, dazu Forschungs- und Entwicklungskosten gar zu 150 Prozent. Die Steuerabzüge sollen aber auf 20 Prozent des Gewinns beschränkt bleiben.

Kommission war geteilt

Im Vergleich zu einem früheren Projekt will der Staatsrat die Steuerreform der Bevölkerung noch schmackhafter machen. So sollen Firmen und der Staat Massnahmen wie höhere Familienzulagen, Bildungsmassnahmen und Verbilligungen auf Krankenkassenprämien in der Höhe von 30 Millionen Franken finanzieren. Und der Staatsrat schlägt die Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 auf 70 Prozent vor. Das heisst, dass aus Dividendengewinnen 70 statt wie bisher 50 Prozent zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet werden müssen. Der Staatsrat geht so über die Vorgabe des Bundes hinaus.

Doch genau diese Dividendenbesteuerung war in der Detailberatung durch die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission umstritten. Sie beschloss mit sieben gegen sechs Stimmen, die Dividendenbesteuerung nicht wie vom Staatsrat vorgeschlagen auf 70, sondern auf 60 Prozent festzusetzen. Bei der zweiten Lesung musste gar Präsident Claude Brodard (FDP, Le Mouret) den Stichentscheid fällen.

Dagegen unterlag in zweiter Lesung mit vier gegen acht Stimmen ein Antrag, die Dividendenbesteuerung gar auf 80 Prozent zu erhöhen.

Gemäss Brodard hatte der Staatsrat bei einer Erhöhung auf 70 Prozent mit Mehreinnahmen von 6 Millionen Franken im Jahr gerechnet. Mit 60 Prozent wären es demnach 3 Millionen Franken. Laut Brodard befürchten aber bürgerliche Kommissionsmitglieder, dass mit einer höhen Besteuerung die Unternehmen gesamthaft weniger Dividenden ausschütten würden und es so zu Mindereinnahmen käme.

Bei der Schlussabstimmung über das gesamte Gesetzesprojekt stimmten sechs Kommissionsmitglieder für die Vorlage; sechs enthielten sich.

Mehr Geld für Gemeinden

Anschliessend an das Gesetzesprojekt wird der Grosse Rat auch über die Entschädigung an die Gemeinden, Pfarreien und Kirchgemeinden befinden. Wie der Kanton werden auch diese in einer ersten Phase weniger Steuereinnahmen haben. Der Bund entschädigt hierfür die Kantone mit einer höheren Beteiligung an der direkten Bundessteuer. Der Kanton will davon einen jährlichen Betrag von mindestens 9,6 Millionen Franken auf die kommunale Ebene weiterleiten.

Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission hat aber mit elf gegen null Stimmen entschieden, dass der Kanton über sieben Jahre einen Verpflichtungskredit von 82,9 statt wie vom Staatsrat vorgeschlagen 67,2 Millionen Franken vorsieht. Damit soll ein Härtefallbetrag für besonders betroffene Gemeinden ausgerichtet werden. Die Kommission versuchte, diesen Härtefall zu definieren. Er ist gegeben, wenn Steuerausfälle aus der Gewinnsteuer mehr als 1,5 Prozent der Einnahmen aus der Laufenden Rechnung ausmachen.

Der Fairness halber werden bei steuergünstigen Gemeinden die Einnahmen errechnet, die sie erzielen könnten, wenn sie einen durchschnittlichen Steuerfuss von 75 Rappen hätten. Der Härtefallbetrag soll gemäss Brodard während maximal zwei Jahren gewährleistet werden.

Dezember-Session

Mittelschulgesetz und Swisscom-Gebäude

Am meisten Zeit wird an der morgen beginnenden Dezember-Session des Grossen Rates der Revision des Mittelschulgesetzes eingeräumt. Das Büro hat die Debatten zu diesem Gesetz auf Dienstag und Mittwoch angesetzt. Im Zent­rum des Gesetzesentwurfs steht die stärkere gesetzliche Verankerung der Zweisprachigkeit im Mittelschulunterricht. Allgemein aber wird das Gesetz vor allem den heutigen Realitäten Rechnung tragen. Gesetzesanpassungen sowohl auf Ebene des Bundes wie auch des Kantons sollen in das Gesetz einfliessen, ebenso wie die Bildungsgänge der Fachmaturitäten oder der Passerelle zwischen Berufsmaturität und universitärer Hochschule. Diese gab es bei Inkrafttreten des geltenden Gesetzes von 1991 noch nicht. Das Gewicht auf die gleichwertige Ausbildung in beiden Sprachgemeinschaften fand aufgrund der Vernehmlassung noch verstärkt Niederschlag im Entwurf. Das Mittelschulgesetz umfasst insgesamt 90 Artikel.

Neben der Steuerreform (siehe Haupttext) wird am Freitag der Dekretsentwurf über einen Verpflichtungskredit zum Kauf des ehemaligen Swisscom-Gebäudes an der Zeughausstras­se aus finanzieller Sicht der grösste Brocken sein. Für 33 Millionen Franken möchte der Staatsrat das Gebäude kaufen, es ausbauen und technisch aufrüsten sowie Mobiliar anschaffen. Gemäss Staatsrat sollen Dienststellen insbesondere der Raumplanungs-, Umwelt und Baudirektion im Swisscom-Gebäude untergebracht werden. Auch soll dort eine Zwischenlösung für die Staatskanzlei während der Renovation an der Chorherrengasse sowie für die Medizinische Fakultät der Uni entstehen.

Etwas über 5 Millionen Franken erbittet der Staatsrat zudem am Mittwoch vom Parlament für die Unterstützung von Unternehmen in der Gründungsphase. Zwischen 2019 und 2022 sollen folgende Gelder gewährt werden: 2,3 Millionen Franken zur Finanzierung von Seed-Darlehen und 2,8 Millionen Franken Kapital­erhöhung bei der Risikokapital Freiburg AG.

uh

 

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