Mit einer Revision zur Änderung des Gesetzes über die Kantonssteuern und des Sozialhilfegesetzes will der Staatsrat das kantonale Recht an die Änderungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern anpassen. Dies schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft ans Kantonsparlament. So enthält die Änderung eine Erhöhung des Abzugs für Steuerpflichtige in der Lehre oder im Studium um 33 Prozent, wie dies in einer Motion von Laurent Dietrich (CVP, Freiburg) und Hubert Dafflon (CVP, Grolley) gefordert wurde. Und sie will eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung bei der Erarbeitung des kantonalen Armutsberichts schaffen.
Diese Änderungen setzen auch die bei der Volksabstimmung über die Energiestrategie 2050 gutgeheissenen steuerpolitischen Massnahmen um, und sie korrigieren die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken. Im Rahmen der Vernehmlassung war es nur zu wenigen Bemerkungen gekommen, wie der Staatsrat weiter festhält. Die CVP wolle jedoch, dass die Grundlage für die mögliche Verteilung des Abzugs von Rückbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau eines Gebäudes über die zwei folgenden Steuerperioden – nicht mehr und nicht weniger – angegeben wird. Die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzesrevision im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 sind laut der Kantonsregierung nicht bezifferbar.
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.