Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Ein Zeichen des Misstrauens»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Machen wir das Spitalpersonal nicht mundtot» – unter diesem Motto lanciert die Gewerkschaft Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) eine Petition zur Verteidigung des Streikrechts für das Personal der Freiburger Spitäler und Pflegeheime.

Hintergrund dieser Aktion ist nicht nur der Streik in der Wäscherei am Freiburger Kantonsspital Mitte Juni (die FN berichteten), sondern auch ein aktueller Gesetzesentwurf des Staatsrats, der derzeit in der Vernehmlassung ist. Dieser will den Angestellten im Gesundheitsbereich generell untersagen zu streiken – und dies nicht nur im staatlichen, sondern auch im halbstaatlichen Bereich. Ausgeklammert ist das Interkantonale Spital der Broye (HIB).

Die VPOD lud aus diesem Grund gestern zusammen mit Vertretern des Spitalpersonals, der SP, der Grünen und des Freiburger Berufsverbands der Fachpersonen Gesundheit (AFDASSC) zu einer Medienkonferenz ein. «Das Streikrecht wird von den Verfassungen der Schweiz und des Kantons garantiert», sagte dabei der VPOD-Regionalsekretär Gaétan Zurkinden. Da der Staatsrat dieses Recht infrage stelle, sei die Situation sehr dringend. Betroffen seien rund 6500 Angestellte im staatlichen oder halbstaatlichen Bereich – und damit rund 25 Prozent des gesamten Staatspersonals. Für dieses bedeute dieser Gesetzesentwurf ein Zeichen des Misstrauens. Der Kanton Freiburg wäre bei einer Annahme dieser Gesetzesänderung auch der erste Kanton in der Romandie mit einem spezifischen Streikverbot für das Gesundheitspersonal. Die Kantone Waadt, Neuenburg und Genf würden ein solches Verbot nicht kennen, und das Wallis stelle einen Sonderfall dar, da es dort ein generelles Streikverbot für Staatsangestellte gebe. Das gegenwärtige Streikrecht sei zudem bereits an sehr restriktive Bedingungen geknüpft: Es dürfe lediglich gestreikt werden, wenn es um arbeitsrechtliche und nicht um politische Fragen gehe, wenn der Streik verhältnismässig sei und wenn vorgängig bereits ein Schlichtungsversuch stattgefunden habe. Das Wichtigste sei aber, dass im öffentlichen Gesundheitswesen auch im Falle eines Streiks eine minimale Versorgung auf jeden Fall organisiert und sichergestellt würde. Dies ergebe sich nur schon aus dem Berufsstolz und der Ethik dieser Berufsgruppe.

Staatsrat nimmt nicht Stellung

«Zu dieser Petition möchte ich mich nicht äussern, da sie sich auf eine laufende Vernehmlassung bezieht», sagte Staatsrat Georges Godel (CVP) auf Anfrage. Die Sozialpartner hätten noch bis zum 31. Juli Zeit, ihre Vernehmlassungsantworten zu deponieren. Der Staatsrat habe aus diesem Grund auch seine endgültige Position zu diesem Thema noch nicht definiert. Letztlich liege die Entscheidung sowieso nicht beim Staatsrat, sondern beim Grossen Rat und im Falle eines Referendums beim Stimmbürger. Er sei aber grundsätzlich gesprächsbereit und habe Gaétan Zurkinden auch ein persönliches Gespräch mit ihm und dem Personalchef des Kantons, Markus Hayoz, angeboten. Eine Antwort Zurkindens habe er bis heute nicht erhalten. Stattdessen wende sich dieser nun mit dieser Petition an die Presse und an die Öffentlichkeit. «Natürlich ist das sein Recht», so Godel. «Aber das ist nicht das, was ich unter Sozialpartnerschaft verstehe, sondern kontraproduktiv.» Auch Jeannette Portmann, Kommunikationsbeauftragte des Freiburger Spitals (HFR), sagte auf Anfrage: «Das HFR nimmt momentan nicht Stellung zum Gesetzesentwurf, den der Staatsrat in die Vernehmlassung geschickt hat.»

Zahlen und Fakten

Entlassung von Streikenden möglich

Erst seit 2000 ist das Recht zu streiken in der Bundesverfassung verbürgt. In einigen wichtigen Wirtschaftszweigen gilt allerdings immer noch der Arbeitsfrieden, der auf einem Abkommen zwischen den Sozialpartnern aus dem Jahr 1937 gründet. Und trotz des Streikrechts lässt das Gesetz die Entlassung von Streikenden zu. So wurden im Februar 2013 22 Angestellte des Neuenburger Spitals La Providence entlassen, weil sie mit einem Streik gegen die Auflösung des Gesamtarbeitsvertrags protestiert hatten.

jcg

Meistgelesen

Mehr zum Thema