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Eine breite Front gegen die Schwarzarbeit

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Der Staatsrat möchte entschlossener gegen Schwarzarbeit vorgehen und einen gesunden und wettbewerbsfähigen Arbeitsmarkt für die Unternehmen und die Arbeitnehmenden gewährleisten. Er hat deshalb eine Änderung des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt vorgeschlagen, über welche der Grosse Rat in der heute beginnenden September-Session debattiert.

Zur Gesetzesänderung gehört eine Vielzahl an Neuerungen. Die Angestellten der Arbeitsmarktüberwachung sollen neu über gerichtspolizeiliche Befugnisse verfügen. Dabei wird auch die bisherige Zusammenarbeit mit dem Baustellen­inspektorat neu geregelt, was in der Vernehmlassung zu zahlreichen Rückmeldungen führte. Zudem soll die Arbeitsmarktüberwachung umgehend Zwangsmassnahmen anordnen können. Zum Gesetz gehört ein Massnahmenplan mit 15 Punkten, der eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit anstrebt. So wird im öffentlichen Beschaffungswesen das Tragen eines Berufsausweises eingeführt. Bei Annahme des Gesetzes drohen härtere Sanktionen: Es können Bussen von bis zu einer Million Franken verhängt ­werden.

Das revidierte Gesetz wurde von der beratenden Kommission des Grossen Rats einstimmig zur Genehmigung empfohlen. Die Kommission schlägt aber ein paar Änderungen in den Gesetzesartikeln vor. Es soll explizit heissen, dass die «Inspektoren von beauftragten Dritten» den gleichen Rechten und Pflichten unterliegen wie die Inspektoren vom Amt für den Arbeitsmarkt. Bei den Sanktionen verlangt die Ratskommission gar noch eine Verschärfung. So soll eine Busse von 20 Prozent der Angebotssumme bei öffentlichen Aufträgen verhängt werden können. Der Staatsrat hatte 10 Prozent vorgeschlagen.

Die Gesetzesdebatte findet heute Dienstag, die zweite Lesung am Donnerstag statt.

Unikum wird aufgehoben

Über eine zweite Gesetzesrevision debattiert der Grosse Rat morgen Mittwoch. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Änderungen.

Bisher stellte das Jugendgesetz die in der kantonalen Gesetzgebung einzigartige Anforderung, wonach die Stelle des Jugendbeauftragten von je einer Person deutscher und französischer Sprache geteilt werden müsse.

Nach praktischen Problemen in der Vergangenheit sieht das Gesetz nun vor, dass die Aufgabe auch von einer Person aus einer der beiden Sprachgemeinschaften erfüllt werden kann. Die Änderung wurde bei der Debatte über die Motion von deutschsprachigen Grossräten kritisiert. Auch der Gemeindeverband und die Oberamtmännerkonferenz wollten die bisherige Regelung beibehalten. Die Kommission des Grossen Rats stimmte der Änderung zuletzt aber einstimmig zu.

Die zweite Änderung betrifft die Ausübung des Besuchsrechts. Begleitete Besuche sollen eine gesetzliche Grundlage erhalten. Mit der Gesetzesänderung wird der beauftragte Verein Begleitete Besuchstage Freiburg zwar nicht institutionalisiert, aber der Grundsatz für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen wird im Gesetz verankert.

Vorstösse

Für Finanzierung von Spitalbauten

Eine Motion von 24  Grossräten fordert den Staatsrat dazu auf, Darlehen zum Bau von Spitälern zu garantieren. Gemäss der Motion sei es illusorisch, dass grosse Investitionen aus der Fallpauschale finanziert werden könnten, so etwa ein Neubau am Standort Kantonsspital. Der Staatsrat hat zum Ausdruck gebracht, dass er gewisse Investitionen des Freiburger Spitals unterstützen will, und beantragt, die Motion anzunehmen. Auch empfiehlt er zwei Postulate zur Annahme, die von ihm einen Bericht zum Mangel an Hausärzten verlangen.

Hingegen lehnt der Staatsrat ein Mandat für einen Normalarbeitsvertrag im Detailhandel sowie je eine Motion für einen Mindestlohn beim Staatspersonal und für eine Intervention gegen Airbnb ab: Im Detailhandel müssten sich die Akteure auf einen Gesamtarbeitsvertrag einigen, Airbnb sei bereits im Gesetz geregelt, und die Forderung Mindestlohn sei beim Staat faktisch erfüllt.

uh

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