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Eine Kündigung und eine Untersuchung

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«Die ersten Analysen und Anhörungen zu der Flucht von Bashkim L. aus dem Zentralgefängnis in der Nacht vom 1. auf den 2. September haben Verfehlungen aufgedeckt bei der Anwendung des Arbeitsprozesses, der für den Nachtdienst vorgeschrieben ist.» Dies schreibt die Freiburger Sicherheits- und Justizdirektion in einer Medienmitteilung zur Flucht des mutmasslichen Mörders von Frasses mithilfe von Bettlaken (die FN berichteten). Die Direktion kommt zum Schluss, dass diese Verfehlungen zu einer Schwächung der Sicherheit geführt und die Flucht überhaupt ermöglicht haben.

Sofort suspendiert

Gegen eine Person, die in der besagten Nacht Dienst hatte, hat die kantonale Sicherheits- und Justizdirektion nun ein Kündigungsverfahren eingeleitet und die sofortige Suspendierung angeordnet. Wie Didier Page, stellvertretender Generalsekretär der Direktion, auf Anfrage sagt, hätten damals drei Personen im Zentralgefängnis in Freiburg Nachtdienst geleistet. Bei einer dieser drei Personen wurde aber eine solche Aufeinanderfolge von besonderen Verfehlungen festgestellt, dass das Kündigungsverfahren notwendig wurde. Wie Page präzisiert, seien nach jetzigem Stand der Erkenntnisse die Verfehlungen eher in den Bereich Nachlässigkeit als aktive Beihilfe einzuordnen.

Er hat wohl Hilfe erhalten

Weiter betont Page, dass diese Kündigung unabhängig von einer durch die Staatsanwaltschaft eingeleiteten Straf­untersuchung läuft (siehe FN vom 6. September). Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Bashkim L. bei seiner Flucht Hilfe erhalten hat. Die Strafuntersuchung richte sich gegen Personen sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Zentralgefängnisses, erklärt Didier Page.

Administrativuntersuchung

Nebst dem Kündigungsverfahren hat Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz eine Administrativuntersuchung zum Zentralgefängnis eingeleitet. Diese wird sich mit der Organisation des Gefängnisses, seinen Prozessen und seiner Kontrolle befassen, heisst es im Communiqué, das gestern versandt wurde. Dabei soll eruiert werden, ob die bisher festgestellten Verfehlungen des Nachtdienstes verallgemeinert werden können, und ob sie auf Faktoren wie Arbeitszeiten oder Personalbesetzung zurückzuführen seien.

Die Untersuchung werde falls nötig Korrekturmassnahmen vorschlagen, und sie kann zu weiteren Verfahren gegen Einzelpersonen führen. Auch die Infrastruktur des Zentralgefängnisses in Freiburg sowie Überwachungs- und Alarmvorrichtungen sind Gegenstand dieser Untersuchung.

Henri Nuoffer beauftragt

Die kantonale Direktion hat Henri Nuoffer mit dieser Administrativuntersuchung beauftragt, heisst es im Communiqué weiter. Nuoffer ist ehemaliger Direktor der Anstalten von Bellechasse, ehemaliger Generalsekretär der Justiz- und Polizeidirektoren der lateinische Schweiz sowie Dozent am Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal. Es handle sich bei Henri Nuoffer somit um eine unabhängige Fachperson, die weitere Personen für die Untersuchung beiziehen könne.

Schliesslich wurden laut Medienmitteilung Sofortmassnahmen ergriffen, um das erforderliche Sicherheitsmass wieder herzustellen. Gemäss Didier Page wurden dabei dem Strafvollzugspersonal die verschiedenen Arbeitsprozesse sowie die Notwendigkeit, diese auch zu respektieren, eindringlich in Erinnerung gerufen.

Chronologie

Immer noch auf der Flucht

Zwischen zwei und drei Uhr morgens ist am 2. September ein Gefangener aus seiner Einzelzelle des Zentralgefängnisses entkommen, ohne vom Aufsichtspersonal bemerkt zu werden. Es war bisher nicht möglich, den Mann zu finden. Beim Flüchtigen handelt sich um einen der mutmasslichen Täter des Tötungsdelikts an einem Italiener vom Mai 2014 in Frasses, Bashkim L. Er war im Zusammenhang mit dieser Tötung verhaftet worden. Gegen die verhängte lebenslange Gefängnisstrafe hat er Einsprache erhoben.

uh

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