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Eine Vernehmlassung ist frühestens 2020 möglich

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Das neue Schweizerische Kindesunterhaltsrecht, das zu Beginn des letzten Jahres in Kraft trat, bezweckt die Gleichbehandlung von Kindern unverheirateter Eltern und Kindern verheirateter oder geschiedener Eltern. Dies, indem es die Betreuungskosten als festen Bestandteil des nur dem Kind zugutekommenden Unterhaltsbeitrags betrachtet. Eine Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesanpassung auf kantonaler Ebene kann laut dem Staatsrat aber frühestens im zweiten Halbjahr 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden. Das hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grossräte Elias Moussa (SP, Freiburg) und Bertrand Morel (CVP, Lentigny) fest. Der Grund ist folgender: Zum entsprechenden Vorentwurf sei eine Vernehmlassung der eidgenössischen Inkassohilfeverordnung bei den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen durchgeführt worden. Diese endete erst am 15. Dezember 2017: Und erst nach der definitiven Verabschiedung dieses Geschäfts – was im ersten Halbjahr 2019 vorgesehen ist – kann auch der Vorentwurf des kantonalen Gesetzes über Eintreibung und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen angepasst werden. Eine simple Anpassung in Form einer Anhebung des Kindesunterhalts auf 650 Franken zur Beseitigung der erwähnten Ungleichbehandlung hätte zusätzliche Kosten von schätzungsweise zwei Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Diese Lösung sei somit sehr kostspielig. Denn sie müsste ausnahmslos auf alle Fälle angewendet werden. Aus diesem Grund werde der Staatsrat diese Frage im Rahmen des Vorentwurfs des kantonalen Gesetzes über Eintreibung und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen prüfen.

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