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«Entscheid obliegt dem Grossen Rat»

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Das neue Schuljahr beginnt für die meisten Schülerinnen und Schüler des Kantons am kommenden Donnerstag – in Kerzers, Ried bei Kerzers und Fräschels bereits am Montag, an den Mittelschulen am Montag, 27. August. ­Erziehungsdirektor Jean-­Pierre ­Siggen (CVP) nutzte gestern im brandneuen OS-Schulhaus in Riaz die Gelegenheit, um zusammen mit fünf Amts­vorstehern seiner Direktion über die aktuellen Themen im Freiburger Schulwesen zu informieren.

Schulmaterialien und Effekten

Ein zentrales Thema war der Umfang des unent­geltlichen Grundschulunterrichts. Seit dem Bundesgerichts­entscheid vom vergangenen Dezember können die Gemeinden den ­Eltern die entsprechenden Kosten nicht mehr in Rechnung stellen (die FN berichteten). Davon ausgenommen sind lediglich Verpflegungskosten. Dies gilt nicht nur für die Finanzierung von kultu­rellen und sportlichen Aktivitäten, sondern auch für die Kosten in Zusammenhang mit dem Schulmaterial.

«Gemäss dem Willen des Staatsrats soll der Kanton die Hälfte des Betrags übernehmen, der bisher den Eltern in Rechnung gestellt wurde, ­also drei Millionen Franken», so Siggen. Die Erziehungsdirek­tion bereite derzeit entsprechende Änderungsvorschläge für das Schulgesetz und das zugehörige Schulreglement vor. Diese Unterlagen werden im kommenden September in die Vernehmlassung geschickt. Der Staatsrat werde dann dem Grossen Rat im Frühjahr 2019 einen Botschaftsentwurf ­vorlegen.

«Der Entscheid darüber, wer künftig was finanzieren wird, obliegt also dem Grossen Rat», so Siggen. Die Schulen seien indes dafür gerüstet, den Schulbetrieb aufzunehmen. Listen der Schulmaterialien würden derzeit für jede Schulstufe erstellt. In diesem Zusammenhang würde auch die genaue Abgrenzung zwischen Schulmaterialien und persönlichen Effekten definiert. Für solche – wie Kleider, Schuhe, Turnkleider und Hygieneartikel – seien auf jeden Fall die Eltern aufzukommen, ebenso für Schulmaterialien, die von den Kindern und Jugendlichen mutwillig zerstört würden.

Es sei kein Problem, wenn die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag noch nicht über sämtliche Schulmaterialien verfügen würden. In der Zwischenzeit und um unnötige Verschwendung zu vermeiden, empfehle die Erziehungsdirektion den Eltern, die Schulsachen des letzten Schuljahres wiederzuverwenden, sofern diese noch in gutem Zustand seien. «Die Eltern sind aber nicht mehr verpflichtet, die Rechnung, die sie allenfalls von der Gemeinde erhalten ­haben, zu bezahlen.»

Zu wenig Stellvertreter

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war die Rekrutierung der Lehrpersonen. Während aber der Lehrer­mangel in vielen Kantonen so gross ist, dass Lehrpersonen mit ungenügenden Qualifi­kationen beschäftigt werden, ist dies im Kanton Freiburg laut Andreas Maag, Vorsteher des Amts für deutschsprachigen obligatorischen Unterricht, nicht der Fall. Alle Lehrer­stellen konnten besetzt werden.

Im 1. und 2. Zyklus wurden 287 Stellen (115 Vollzeit­äquivalente) ausgeschrieben, davon 20  Prozent mit einem Vollpen­sum. 81 davon betrafen Deutschfreiburg, 206 den französischsprachigen Kantonsteil. Im 3.  Zyklus wurden 104 Stellen (40 Vollzeitäquivalente) ausgeschrieben, davon 27 in Deutschfreiburg. Auf der Sekundar­stufe  2 waren es 29 Stellen (rund 17  Vollzeitäquivalente).

«Wir haben allerdings ein Problem bei den Stellvertretungen», präzisierte Hugo Stern, Vor­steher des Amts für französischsprachigen obligatorischen ­Unterricht. «Es gibt kein genügendes Reservepotenzial, das vor allem bei längeren Absenzen die Lücken füllen könnte.» Man habe sich daher für die pragmatische Lösung entschieden, ab diesem Herbst zehn Studierende mehr an der Pädagogischen Hochschule auszubilden.

Whatsapp verboten

Zur Sprache kam auch der Gebrauch digitaler Technologien. «Es ist den Lehrpersonen verboten, für die Schülerinnen und Schüler Benutzerkonten auf Drittplattformen wie Facebook, Instagram oder Whatsapp anzulegen», stellte Andreas Maag klar. Den Schülern werde stattdessen eine Mailadresse «@studentfr.ch» zur Verfügung gestellt.

Neu ist zudem das digitale Ressourcen-Portal «Frischool» für die Schüler der obligatorischen Schule. Es bietet gemäss Andreas Maag eine Online-Enzyklopädie für Schüler von neun bis 14 Jahren, eine Datenbank mit Informationsquellen für wissenschaftliches Lernen, interaktive Übungen für Deutsch und Englisch sowie zusätzliche Übungen mit Selbstkorrektur.

Eigenen Laptop mitbringen

Innovationen gibt es auch auf der Sekundarstufe 2. ­Gemäss dem zuständigen Amtsvor­steher François ­Piccand startet am Kollegium ein ­Pilotversuch «Bring your own device» für Lernende der Handels­mittelschule. Diese sollen dabei ihren eigenen ­Laptop in der Schule benutzen. Ausserdem startet mit dem neuen Schuljahr die zweisprachige Berufsmaturität mit der Ausrichtung «Wirtschaft und Dienstleistungen».

Zahlen und Fakten

Weniger Schüler, aber mehr Klassen

Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 werden 46 754 Schülerinnen und Schüler im Kanton Freiburg zur Schule gehen. Das sind 735 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Klassen steigt hingegen: An den obligatorischen Schulen wurden 16,45 Klassen neu eröffnet, 15,25 davon an den Orientierungsschulen. Dies erklärt Hugo Stern, Vorsteher des Amts für französischsprachigen obligatorischen Unterricht, mit der Tatsache, dass die Schüler in der Orientierungsschule auf drei Klassentypen verteilt werden. Dazu kommt, dass in Riaz ein komplett neues Schulhaus mit 5,5 Klassen eröffnet wird. Die durchschnittliche Klassengrösse bleibt damit praktisch gleich wie vor einem Jahr. Im Kindergarten liegt sie bei 18,6  Schülerinnen und Schülern, in der Primarschule bei 19,3 und in der Orientierungsschule bei 19,2. 6976 Schüler (+10 gegenüber 2017) besuchen den Kindergarten, verteilt auf 376 Klassen (+1,5). 21 470 Schüler (-955) besuchen die Primarschulen, verteilt auf 1113,85 Klassen (-0,7). Die Orientierungsschulen verzeichnen 11 243 Schüler (-27), verteilt auf 586,75 Klassen (+15,25). 714 Schüler erhalten Integrationsmassnahmen an der Regelschule in Form von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen. Die zehn Sonderschulen des Kantons zählen 853 Schüler. An den Schulen der Sekundarstufe  2 werden 260,2 Klassen für 6212 Schüler (+256) geführt. Der Personalbestand der Lehrpersonen – einschliesslich der Sekundarstufe 2 – steigt aufs neue Schuljahr hin um 41,5 Vollzeitstellen. Ausserdem genehmigte die Kantonsregierung – bereits im vergangenen Juni – 5,5  zusätzliche Vollzeitstellen für die Sonderpädagogik.

jcg

«Eltern sind nicht mehr verpflichtet, die Rechnung, die sie allenfalls von der Gemeinde erhalten haben, zu bezahlen.»

Jean-Pierre Siggen

Erziehungsdirektor

Neues Schulgesetz: Übergangsfrist beendet

Sonderregelungen für Jaun und Uebewil

Das neue Schuljahr stellt gleich in doppelter Hinsicht eine Zäsur für das Freiburger Schulwesen war, wie Jean-Pierre Siggen ausführte. So lief nämlich am 1. August die für die Umsetzung des neuen Schulgesetzes vorgesehene dreijährige Übergangsfrist ab. Es wurden dabei von 15 eingegangenen Gesuchen 13 Ausnahmeregelungen bewilligt, davon vier dauer­hafte. Zwei davon betreffen Jaun und Uebewil. Die Primarschule Jaun darf dadurch laut Andreas Maag einen eigenen Schulkreis bilden, obwohl sie nur fünf statt der verlangten minimal acht Klassen umfasst – aufgrund ihrer geografischen Situation. Uebewil wird aufgrund seiner Nähe zur Schönberg-Schule dem Schulkreis Freiburg zugeteilt, obwohl der Weiler zur Gemeinde Düdingen gehört.

Im Weiteren werden mit dem Ende der dreijährigen Übergangsfrist laut Jean-Pierre Siggen die Elternräte endgültig institutionalisiert, ebenso wie von den Gemeinden finanzierte Schülertransporte. Die Genehmigung der Gemeindeschulreglemente hingegen sei durch den Bundesgerichtsentscheid vom vergangenen Dezember (siehe oben) ins Stocken geraten.

Sonderpädagogik neu geregelt

Gleichzeitig trat auf August hin das neue Gesetz über die Sonderpädagogik in Kraft. Gemäss Stéphane Noël, dem ­neuen Vorsteher des Amts für Sonderpädagogik, gilt das Gesetz für junge Menschen von der Geburt bis zum 20. Altersjahr und regelt die Organisation, die Zuständigkeiten und die Verfahren neu. Die Eltern beantragen demgemäss Leistungen für ihr Kind, und das Sonderschulinspektorat entscheidet dann über die Gewährung der Massnahmen. Eine Abklärungsstelle ermittelt den Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen, wobei die Eltern in das Abklärungsverfahren miteinbezogen werden.

jcg

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