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Facebook-Posts zu SVP-Grossrat Schuwey haben strafrechtliche Konsequenzen

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In der Nähe des Restaurants von SVP-Grossrat Roger Schuwey im Fang waren im Juni 2017 mehrere vergiftete Wildtiere, darunter ein Wolf, entdeckt worden. Die Strafuntersuchung konzentrierte sich auf den Grossrat, unter anderem weil bei ihm zu Hause Gift gefunden worden war. Der Verdacht gegen Schuwey liess sich jedoch nicht erhärten: Die Untersuchung wird wohl mangels Beweisen eingestellt (FN vom 4. August).

Verunglimpfung und Drohung

Doch für Drittpersonen hat die Geschichte ein juristisches Nachspiel. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat nämlich drei Personen verurteilt, weil sie nach Bekanntwerden der Vorfälle letztes Jahr Schuwey über die sozialen Medien verunglimpft hatten. Eine Person wagte sich gar in den Grenzbereich der Drohung. Zwei Frauen beschuldigten auf ihren eigenen Facebook-Profilen Schuwey der Tat und deckten ihn mit Kraftausdrücken ein. Und ein Mann schrieb auf seinem Facebook-Profil, es sei Zeit, «eine Nacht der langen Messer» zu organisieren.

Auf der Facebook-Seite von «Le Temps» schrieb er gar, man dürfe nicht erstaunt sein, wenn solche Personen «eines Tages an einem Baum hängen». Und auf der Facebook-Seite von «La Liberté» fragte er, «warum man noch zuwarte mit dem Vergiften von SVP-Politikern».

Für ihre Posts wurden die beiden Frauen wegen Beleidigung zu einer Busse von 300  Franken, einer Entschädigung an Schuwey sowie zehn Tagessätze à 50 Franken, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt. Der Mann wurde wegen Beleidigung, Verleumdung sowie versuchter Drohung ebenfalls zu einer Busse, einer Entschädigung an Schuwey sowie 25  Tagessätzen à 10 Franken, bedingt auf drei Jahre, verurteilt.

Gemäss Aussagen des Anwalts Nicolas Kolly gegenüber der Tageszeitung «La Liberté» wurde im Kanton Neuenburg noch eine vierte Person wegen ähnlicher Posts verurteilt. Laut Kolly hätten rund 50 weitere Social-Media-Posts eingeklagt werden können.

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