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Freiburg füllt Lücken beim Erwerbsausfall

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Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abzufedern, weitete der Bundesrat im Frühling den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung und Erwerbsausfallentschädigung aus. So kamen während zweieinhalb Monaten auch Firmenchefs in den Genuss von Kurzarbeitsentschädigung bis maximal 3320 Franken pro Monat, und Selbstständigerwerbende erhielten eine Entschädigung von monatlich bis zu 5880 Franken.

Diese Regelung wurde von verschiedenen Kreisen als ungerecht empfunden, umso mehr, als Selbstständigerwerbende mit Einkommen unter 10 000 oder über 90 000 Franken von der Hilfe ausgeschlossen waren.

Maximalbetrag angeglichen

Bereits im Juni hatte der Grosse Rat einen Auftrag angenommen, der dieser Ungleichbehandlung ein Ende setzen wollte. Gestern hat das Freiburger Parlament nun einen über den Sommer ausgearbeiteten Gesetzesentwurf einstimmig gutgeheissen, um das Anliegen in die Tat umzusetzen. So sollen Freiburger Firmenchefs wie auch alle Selbstständigerwerbenden für die Monate April und Mai eine Entschädigung von insgesamt je 5880 Franken erhalten.

Nach Abklärungen ist der Staatsrat zum Schluss gekommen, dass er einen Betrag von maximal 25 Millionen Franken zur Verfügung stellen muss, sagte Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (CVP) bei der gestrigen Ratsdebatte. «Diesen Betrag kann man nicht einfach über eine Verordnung regeln», so Curty. «Wir haben den Gesetzesentwurf nicht in die Vernehmlassung geschickt, damit es schneller geht.»

Wer seine Ansprüche geltend machen will, kann von Dezember bis spätestens 31. Januar 2021 ein Gesuch einreichen. Da diese Ergänzung nicht unter die Bundesgesetzgebung fällt, schafft der Staatsrat bei der Wirtschaftsförderung eine Zelle, die die Gesuche behandelt. Dafür seien gegen zehn Personen ab Mitte November für eine Dauer von drei bis sechs Monaten nötig, sagte Curty.

Wird der Betrag ausgeschöpft?

Bei den 25 Millionen Franken rechne man mit 8000 Gesuchen, präzisierte Claude Brodard (FDP, Le Mouret), Sprecher der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission. Möglich sei aber, dass der Maximalbetrag bei weitem nicht erreicht werde: «Es wird für die Betroffenen nicht einfach sein, die Information aus jener Zeit nachzuliefern. Ob sie es tun, wenn es kompliziert ist, wird sich zeigen.»

Nadine Gobet (FDP, Bulle) wies darauf hin, dass auch von den bereits gesprochenen 60 Millionen Franken Soforthilfe erst ein Drittel ausbezahlt sei. Vor allem bei den Geschäftsmieten sei der zur Verfügung gestandene Betrag nicht ausgeschöpft worden (siehe Kasten). Dennoch erachtete sie die neue Massnahme als wichtig: «Viele KMU kämpfen immer noch ums Überleben.»

«Dieser Gesetzesentwurf bildet das Anliegen aus dem Auftrag des Grossen Rats eins zu eins ab», sagte Bruno Boschung (CVP, Wünnewil). «Weil es ein Gesuch braucht, erfolgt die Unterstützung nicht nach dem Giesskannenprinzip.» Die Massnahme komme spät, nütze aber immer noch, so Romain Collaud (FDP, Massonnens). «Die Schäden machen sich in vielen Fällen erst jetzt bemerkbar.» Kritisch äusserte sich Armand Jaquier (SP, Romont): «Der Grosse Rat hatte Personen mit Einkommen unter 5000 Franken seine Hilfe verweigert. Jetzt hilft er Patrons, die ein unternehmerisches Risiko eingegangen sind und jetzt zum Teil Personal entlassen.»

Härtefälle

Für Soforthilfe stehen noch 15 Millionen bereit

Während der ausserordentlichen Lage hat der Staatsrat über 73 Millionen Franken für Sofortmassnahmen aufgewendet: 60,2 Millionen für wirtschaftliche Massnahmen, 18,3 Millionen für das Führungsorgan und die Taskforce, 4,9 Millionen für steuerliche Erleichterungen.

Diese Massnahmen hatte der Staatsrat in Verordnungen beschlossen, gestern liess er sie in einem Dekret vom Grossen Rat nachträglich gutheissen. «Nach ersten Schätzungen zeichnet sich ab, dass die für bestimmte Sofortmassnahmen bereitgestellten Mittel nicht voll ausgeschöpft werden», schrieb der Staatsrat im Dekret. Er schlug deshalb vor, davon 5 Millionen Franken für eine rasche Unterstützung von «Härtefällen» bereitzuhalten.

Doch die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission beantragte, diesen Betrag auf 15 Millionen Franken zu erhöhen. Finanzdirektor Georges Godel (CVP) stimmte dem zu, der Grosse Rat in der Endabstimmung gar einstimmig.

Laut Nadine Gobet (FDP, Bulle) wurden allein bei den Geschäftsmieten 15 Millionen Franken Soforthilfe nicht in Anspruch genommen – genau der Betrag, der nun für Härtefälle weiterhin zur Verfügung steht. Wer davon profitiert, ist noch offen. «Wir prüfen derzeit zusammen mit dem Bund, wo wir Möglichkeiten haben einzugreifen», so Godel. Die Kriterien zur Festlegung von Härtefällen werden in jedem Fall vom Staatsrat definiert.

Branchen wie der Event-Bereich, Messen, Car-Unternehmen oder Reisebüros stehen im Vordergrund. «Auch die Gastronomie wurde oft erwähnt», sagte Bruno Boschung (CVP, Wünnewil). Diese erhielt aber am Dienstag noch 3 Millionen Franken im Rahmen des Wiederankurbelungsplans zugesprochen. «Nun ist eine gewisse Strenge gefordert», so Boschung.

Deutlich genehmigte der Grosse Rat einen Antrag von Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) und Elias Moussa (SP, Freiburg). So sollen Härtefälle nur unter Berücksichtigung der Steuersituation genehmigt werden: Laut Moussa müsse eine Firma vor Covid noch rentabel und überlebensfähig gewesen sein.

uh

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