Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gerichtsbehörden prüfen eine Ausweitung der Mediationen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Schwierige Trennungen führen oft zu Konflikten, die sich über Jahre hinziehen. Für die Betroffenen und insbesondere für die Kinder kann das sehr belastend sein, zudem werden dabei die Behörden wie die Friedensgerichte und das Jugendamt stark in Anspruch genommen. Das stellten die Grossräte Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) und Nicolas Kolly (SVP, Essert) in einem Postulat fest. Als Lösung für solche Konflikte sehen sie eine Mediation. Das Bundesrecht sehe diesen Weg vor, ohne dass er aber obligatorisch sei. In ihrem Postulat forderten Mäder und Kolly deshalb eine ausführliche Studie zur Mediation im Familienrecht.

Der Staatsrat stellt in seiner Antwort zwar die Zulässigkeit des Postulats infrage, da er im Vorstoss eher sachbezogene Fragen beantworten soll. Weil er aber alle Informationen zur Verfügung hat, leistete er dem Postulat direkt Folge.

Eine eigene Studie zu erstellen, lehnt der Staatsrat ab, er verweist aber darauf, dass derzeit eine Analyse der Gerichtsbehörden stattfinde. Der dafür eingesetzte Projektausschuss diskutiere beim Thema Mediation die Idee, dieses Mittel zur Konfliktlösung noch weiter auszubauen. Jener Teil der Analyse, der die Friedensgerichte und das Büro für Mediation in Jugendstrafsachen betrifft, wurde bereits in Angriff genommen. «Die Analyse könnte dazu führen, dass die Mediation in unserem Kanton noch stärker gefördert wird», schreibt der Staatsrat.

Oft aussichtslos

In eherechtlichen Verfahren könne ein Gericht Eltern dazu anhalten, einen Mediationsversuch zu unternehmen. In Kindesschutzverfahren liege dies in der Kompetenz der Friedensgerichte, hiesst es im staatsrätlichen Bericht.

Gerade bei den Friedensgerichten habe die Praxis aber gezeigt, dass die Lösung selten in einer Mediation liegt. «Viele Situationen sind so konfliktgeladen, dass es aussichtslos wäre, die Eltern zu einer Mediation anzuhalten», schreibt der Staatsrat. Manche Eltern hätten unabhängig vom Gerichtsverfahren schon einen oder mehrere erfolglose Mediationsversuche hinter sich.

In einem Kindesschutzverfahren kann das Friedensgericht eine Mediation anordnen. Mit dieser Massnahme werden die betroffenen Personen gezwungen, mithilfe einer Fachperson eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Das Ergebnis einer angeordneten Mediation hänge allerdings stark davon ab, ob die Eltern gewillt seien, vorwärtszuschauen und im betreffenden Konflikt eine Lösung zu erarbeiten. Zahlen zum Thema sind nur teilweise vorhanden (siehe Kasten), und es lassen sich wenig Rückschlüsse auf den Erfolg von Mediationen ziehen, heisst es im Bericht.

Familienberatung hilft

Mediationen bietet auch die Paar- und Familienberatung Freiburg. Diese hat sich weiterentwickelt: Zu den Leistungen gehört heute die Unterstützung von Personen mit Schwierigkeiten nach einer Trennung oder die Begleitung von Kindern getrennter oder geschiedener Eltern. Die Beratungsstelle führt Mediationen durch bei Trennung oder Scheidung, bei Konflikten rund ums Besuchsrecht und bei Konflikten zwischen den Generationen. Ziel einer Mediation sei es, die Betroffenen mit allen wichtigen Informationen auszustatten, damit sie faire Lösungen erarbeiten und aushandeln könnten.

Der Staatsrat weist aber auch darauf hin, dass eine Mediation nicht immer möglich ist. Wenn eine Person Einfluss auf die andere ausübe oder wenn körperliche, psychische, ökonomische oder sexuelle Gewalt auftrete, brauche es besondere Massnahmen. Mediation und Vermittlung seien da das falsche Mittel.

Der Bericht des Staatsrats unterscheidet auch die Rollen von Beistandschaft und Mediation. Während ein Beistand den Entscheid eines Friedensgerichts ausführe, gebe es bei einer Mediation in einem Zivilverfahren mehr Freiheiten.

Ausserdem hält der Staatsrat fest, dass eine Mediation zwar nicht kostenlos, aber erschwinglich sein solle. Es gelte zu verhindern, dass Betroffene aus finanziellen Gründen auf ein Mediationsverfahren verzichten. Der Staatsrat will den seit 2007 gültigen Subventionierungsschlüssel dieses Jahr neu überprüfen.

Zahlen und Fakten

Mehr Mediation bei Familienberatung

Gerichtsbehörden führen keine Statistik über durchgeführte Mediationen, dafür tut dies die Kommission für Me- diation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen. 2017 wurden 54 Mediationen als Teil eines Zivilverfahrens ein- geleitet. Bei 47 davon handelte es sich um familienrechtliche Mediationen: 34 betrafen die Kinder und 13 das Paar. 20  en- deten mit einer Vereinbarung, 10 mit einer Verbesserung, 11  ohne Erfolg, und 13 waren am Jahresende hängig. Die Erfolgsquote (37  Prozent) zählt die hängigen Fälle nicht. Bei der Familienberatung stiegen die Mediationszahlen stets: 373 Sitzungen im Jahr 2015, 404 im 2016, 421 im 2017, 472 im 2018, 455 im Jahr 2019.

uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema